Was da genau am 2. April 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Oeding zwischen zwei Bewohnern vorgefallen ist, konnte der Vorsitzende Richter jetzt in einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht nicht klären. Er stellte deswegen das Verfahren ein. Der Grund: Das Fehlen von objektiven Zeugen, sodass die Aussage des 51-jährigen Opfers gegen die Aussage des Angeklagten stand.
Dabei bewies der Richter in der gut 70-minütige Verhandlung durchaus Ausdauer und fragte immer und wieder nach dem Ablauf der Tat. Das Problem: Sowohl der Angeklagte also auch das Opfer benötigten einen Dolmetscher, sodass sich die Verhandlung in die Länge zog.
Zudem erklärte der Angeklagte zunächst, er könne wegen starker Kopfschmerzen keine Fragen beantworten. Zum Glück hatte er jedoch den Tathergang schriftlich niedergelegt. Darin erklärte er, dass er das Opfer sei und nur auf Provokationen und Aktionen des Opfers reagiert habe.
Schließlich habe dieser ihn in die Tage zuvor mehrmals bestohlen, seinen Grill benutzt, ihn bedroht und sogar mit zwei anderen Personen angegriffen, sodass er im Krankhaus gelandet sei.
Als er dann aus diesem zurückgekommen sei, habe er das Opfer in seiner Wohnung erwischt. Er habe hier 1000 Euro entwendet. Zu den angeblichen Schlägen sei es allerdings nicht gekommen.
Einen Tathergang, den das Opfer gänzlich anderes beschrieb. Er habe weder Bedrohungen ausgesprochen, noch Geld entwendet und natürlich sei er am Kopf geschlagen worden. Ein Foto auf seinem Handy würde letzteres beweisen.
„Da ist die Luft raus“, erklärte der Richter am Ende der Verhandlung. Wie die Staatsanwältin konnte er den Grund für die Auseinandersetzung nicht erkennen. Stattdessen äußerten beide nur die Freude darüber, dass die zwei Männer nicht mehr zusammen in derselben Unterkunft leben würden.