Die Coronapandemie hat Folgen, auch für den Klimaschutz. Zahlreiche Investitionen blieben aus oder konnten nicht umgesetzt werden. Diese „Schäden“ will das Land NRW nun kompensieren. Durch sogenannte Billigkeitsrichtlinien sollen die Kommunen unterstützt werden. Die zweite Phase steht nun an, 40 Millionen Euro groß ist das Paket.
Nach dem Verteilschlüssel der Richtlinie stehen der Gemeinde Südlohn 32.586,03 Euro zur Verfügung. Und die sollen an die Menschen in Südlohn und Oeding durchgeleitet werden – in Form einer Bürgerförderung mit Schwerpunkt Photovoltaik. Der Rat hat entsprechende Weichen gestellt. „Wir wollen damit auch ein Zeichen setzen", erklärt Bürgermeister Werner Stödtke auf Nachfrage.
32.500 Euro für die Gemeinde
Kurzer Rückblick: In der ersten Phase der Billigkeitsrichtlinie hatte die Gemeinde Südlohn die Kompensationsleistung für die Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen der Kommunalrichtlinie zur Sanierung der Flutlichtanlage beim FC Oeding beantragt (wir berichteten). Als Nachweis für die Billigkeitsrichtlinie gilt der Bewilligungsbescheid zur Kommunalrichtlinie. Aufgrund der sehr langen Bewilligungszeiträume beim Projektträger ZUG sei ungewiss, ob die Nachweisfrist eingehalten werden kann, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Nun folgt Phase 2 – geplant als Bürgerförderung von Photovoltaik (PV), um den Ausbau von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet zu beschleunigen. Die Förderung soll sich in vier Bestandteile gliedern. Die Online-PV-Beratung als erster Baustein soll den Bürgern als erste Orientierung dienen.
Mit dem Ergebnis aus der Beratung und einem Protokoll können die Hauseigentümer auf Handwerksbetriebe zugehen und die Installation von PV beauftragen. Die PV-Beratung soll durch die Gemeinde zu 100 Prozent gefördert werden, 4.500 Euro sollen bereitstehen. Das entspricht etwa 30 Beratungen.

Baustein 2: Durch die Förderung von PV-Anlagen auf Privatdächern soll vor allem das Thema in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden. Für eine PV-Anlage ab 5 kWp sollen Bürger einen Zuschuss von 500 Euro beantragen können – voraussichtlich begrenzt auf insgesamt 15.000 Euro.
Ergänzend zu Dach-Photovoltaik sollen in einem dritten Baustein Batteriespeicher unterstützt werden – vor allem, um die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Dadurch verbessere sich auch die Netzstabilität. Für einen Batteriespeicher sollen Bürger 500 Euro Zuschuss erhalten können – insgesamt sind voraussichtlich 8.000 Euro „im Topf“.
Last, but not least: Um auch Bürger ohne eigenes Dach die Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen, sollen zusätzlich zur Dach-PV auch sogenannte „Stecker-PV“ oder „Balkonkraftwerke“ gefördert werden. Kosten von 100 Euro pro Modul bei maximal zwei Modulen pro Antragsteller sollen übernommen werden. Gesamtbudget: 5.000 Euro.
Rat bewilligt Antrag
Maik van den Sand (WSO) hakte nach: „Uns fehlt eigentlich die allgemeine Energieberatung, als neuem Punkt 1 und fünftem Baustein.“ Die Klimamanagerin Pauline Thesing befürworte diese grundsätzlich, aber: „Aufgrund des begrenzten Budgets haben wir den Schwerpunkt PV gesetzt.“
Zum Verfahren: Die Bewilligung der Anträge soll nach dem sogenannten Windhundprinzip erfolgen. Bei diesem Verfahren gilt – vereinfacht zusammengefasst – der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ In einem ersten Antragsfenster nicht abgerufene Mittel sollen in einem zweiten Antragsfenster nach Bedarf auf die vier Förderbestandteile aufgeteilt werden.
Jörg Schlechter (FDP) fragte noch nach dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand für die Gemeinde, die Kapazitäten sind bekanntlich in kleineren Kommunen begrenzt. In einem Rahmen von 71 bis maximal 96 Anträgen seien dies rund neun bis zwölf Arbeitstage, meinte Pauline Thesing: „Pro Antrag kalkulieren wir mit einer Stunde.“ Bei dieser Förderung sei eine erneuerbare Erzeugung von etwa 200.000 Kilowattstunden pro Jahr und eine Einsparung von jährlich über 130 Tonnen CO2-Äquivalenten zu erreichen.
Die Kompensationsleistungen müssen bis zum 30. November beantragt werden. Bedingung ist der Ratsbeschluss, der einstimmig erfolgte. Sobald der Antrag zur Billigkeitsrichtlinie bewilligt wurde und die Förderrichtlinie inklusive der Formulare von der Verwaltung fertiggestellt wurde, wird die Verwaltung über das Antragsfenster der Bürgerförderung informieren.
Der Umsetzungszeitraum geht bis zum 30. Juni 2023. Ein Nachweis muss bis zum 30. September 2023 erbracht werden.