38-Jähriger soll Kind über Jahre missbraucht haben Gericht tagt ohne Zuschauer

Gericht: 38-Jähriger soll Kind über Jahre missbraucht haben
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Es sind schlimme Vorwürfe, die der Staatsanwalt gegen einen 38-jährigen Südlohner erhebt; so schlimm, dass die Öffentlichkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens ausgeschlossen wurde. Das Gericht folgte damit am Donnerstagmorgen (23.11.2023) dem Antrag des Staatsanwalts. In dem Verfahren geht es um den sexuellen Missbrauch von Kindern.

Konkret soll der Mann in den Jahren 2021 und 2022 kinderpornografische Aufnahmen verschickt haben. In diesem Zusammenhang wird gegen einen weiteren Personenkreis ermittelt.

Ob der Angeklagte durch die verschickten Dateien die Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden auf sich gelenkt hat oder ob es gegen ihn eine Anzeige gegeben hat, wurde bei der Eröffnung des Verfahrens nicht deutlich.

Mädchen über sechs Jahre missbraucht

Das Verschicken dieser Dateien dürfte jedoch der strafrechtlich am geringsten zu ahndende Teil der gesamten Anklage gegen die Südlohner sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann außerdem – und das ist der viel schlimmere Tatvorwurf – den Missbrauch einer unter Zehnjährigen vor.

Dieser Missbrauch soll sich über insgesamt sechs Jahre erstreckt haben, wobei der Angeklagte auch Fotos und Videos von seinen Taten gemacht hat. Aufnahmen dieser Taten soll der 38-Jährige in einem Chat verschickt haben. Den Tatzeitraum von sechs Jahren grenzt die Staatsanwalt durch Fotos ein, die bei dem Angeklagten sichergestellt wurden.

Am Donnerstagmorgen führten zwei Justizwachtmeister den Angeklagten in den Gerichtssaal. Wie sich bei der Personalienfeststellung herausstellte, sitzt der Angeklagte zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Münster – wahrscheinlich hat ein Richter wegen der Schwere der Taten Untersuchungshaft angeordnet.

Zunächst ließ das Gericht den Anwalt des Opfers als Nebenklägerin zu. Einen entsprechenden Antrag hatte es erst Mitte November gegeben, daher musste das Gericht am ersten Verhandlungstag über den Antrag entscheiden.

Staatsanwalt beantragt Ausschluss

Als der Vorsitzende Richter nach Aufnahme der Personalien des Angeklagten den Staatsanwalt aufforderte, die Anklage zu verlesen, beantragte dieser den Ausschluss der Öffentlichkeit „angesichts der Dinge, die wir hier erörtern“. Bei seinem Antrag gehe es um den Schutz der Privatsphäre des Opfers, das noch minderjährig sei.

Der Antrag des Staatsanwalts ging so weit, dass er für die gesamte Beweisaufnahme die Öffentlichkeit ausschließen wollte. Hintergrund: Im Verfahren würden auch Bilder und Videos von den Taten des 38-Jährigen gezeigt. Hier gelte es, das Opfer zu schützen.

Nach kurzer Beratung schloss sich das Gericht, bestehend aus zwei Richtern, einer Richterin sowie zwei Schöffen, dem Antrag des Staatsanwalts an und sah damit auch die schutzwürdigen Interessen des Opfers.

Das am vergangenen Donnerstag vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts in Bocholt eröffnete Verfahren ist für mehrere Tage angesetzt. Wie die Pressestelle des Landgerichts Münster auf Nachfrage am Freitag mitteilte, könnte nach derzeitigem Stand mit einem Urteil aber schon am Dienstag (28.11.) oder Donnerstag (30.11.) gerechnet werden. Das sei unter anderem davon abhängig, inwieweit das Gericht zum Beispiel auf die Befragung von Zeugen verzichten kann.