„Den 1. Januar 2023 wird keiner einhalten können. Das weiß auch jeder.“ Beim Blick auf den Umsetzungsstand zum sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG) konnte Markus Lask nicht viel Neues berichten. Gerade hatte der Leiter des Fachbereichs Zentrale Steuerung und Zentrale Dienste seinen umfassenden Bericht zur Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Südlohn vorgetragen, da musste er bereits wieder die Handbremse anziehen.
Wobei: Der Hebel liegt nicht auf der Ebene der Kommune. „Wir sind auf einem guten Weg“, betonte Markus Lask. Und belegte dies mit Daten.
Zum Sachverhalt: Mit Antrag aus dem Mai hatte die CDU-Fraktion den Umsetzungsstand des OZG abgefragt, der Sachverhalt wurde an den für die Digitalisierung zuständigen Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Die Gemeinde Südlohn arbeitet im Bereich der OZG-Umsetzung in mehreren Projekten mit der KAAW – Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West zusammen. Aktuell wird die Digitalstrategie „Südlohn 2030: ländlich, attraktiv und digital im Herzen des Westmünsterlandes“ vorgestellt (Bericht folgt). Die Umsetzung des OZG wird im Handlungsfeld „Digitaler Bürgerservice/Portal“ aufgegriffen.
„Wahnsinnsverfahren“
Fest steht, dass die Umsetzungsfrist des OZG weder vom Bund noch vom Land noch von den Kommunen eingehalten werden kann. Von dem ursprünglichen Ziel, 575 flächendeckend online bereitgestellte OZG-Leistungsbündel bis Ende 2022 anzubieten, ist man weit entfernt. Für noch ausstehende Leistungen wurde jüngst die Frist bis 2025 verlängert.
Von den 575 Leistungen entfallen 91 auf kreisangehörige Kommunen. Die Gemeinde Südlohn bietet auf ihrer Internetseite www.suedlohn.de davon bereits zahlreiche Online-Angebote an. Zum Beispiel bei Angelegenheiten, die das Standesamt betreffen. Bürgermeister Werner Stödtke betonte noch einmal, dass die Gemeinde Südlohn schon seit 15 Jahren dieses Thema vorantreibe und deutlich weiter sei als andere Kommunen.
Weiter: „Das OZG ist ein weiteres Beispiel für den überbordenden Bürokratieaufbau. Ein Wahnsinnsverfahren. Wir wollen eigentlich immer viel weiter sein.“
Digitalisierung ist Chefsache
Die Gemeinde werde auch hier den Weg des „gelebten Pragmatismus“ gehen. „Wir müssen nicht auf Teufel komm raus digitalisieren“, ergänzte Markus Lask. Der Fokus könne zum Beispiel auf sich immer wiederholenden Vorgängen liegen. Bei der Verlängerung des Personalausweises stünde in Deutschland zum Beispiel allein schon der Datenschutz im Weg. In der Summe müsse alles einfach gehalten werden: „Der Anwender muss einen Mehrwert haben.“
Werner Stödtke erinnerte auch noch einmal daran, dass die personellen Ressourcen bei der Gemeinde Südlohn zu einem kritischen Erfolgsfaktor werden können. Das ändere aber nichts an der Bedeutung der Digitalisierung. Markus Lask erklärte sie zur „Chefsache“: „Wir müssen auf dem Weg auch unsere Mitarbeiter mitnehmen.“
Das OZG und die das Gesetz begleitenden Rechtsnormen sehen übrigens keinen Sanktionsmechanismus in Bezug auf die fristgemäße Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben vor – weder eine positive Sanktionierung im Wege von Förderprogrammen noch eine negative in Form von Bußgeldern.
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