Flächenpotenziale für PV-Anlagen „Überrannt wird Südlohn/Oeding wohl nicht“

Flächenpotenziale für PV-Anlagen: „Überrannt wird Südlohn/Oeding wohl nicht“
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Im Zuge der Energiewende gehen auch bei der Gemeinde Südlohn vermehrt Anfragen zur Genehmigungspflicht und -fähigkeit von Photovoltaik(PV)-Anlagen auf Freiflächen ein. Zum Beispiel auf Ackern. Die geplanten Dimensionierungen reichen von einer Fläche von 2000 bis 3000 Quadratmetern bis zu mehreren Hektar. Auf Kreisebene sind nun Potenziale ermittelt worden. Vorweg: Echte bevorzugte Gebiete gibt es in Südlohn und Oeding keine.

Bis auf wenige Ausnahmen sind PV-Freiflächenanlagen nicht privilegiert zulässig, sondern es bedarf zu deren planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Bauleitplanung durch die betroffene Standortgemeinde. Im Hinblick auf eine einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise im gesamten Kreisgebiet wurde – wie gesagt – durch die Kreisverwaltung ein Handlungsleitfaden mit einer Abschätzung der Flächenpotenziale in Auftrag gegeben. Diesen Leitfaden im Entwurf präsentierte Jan-Hendrik Wolke vom beauftragten Büro Enwelo aus Steinfurt im jüngsten Umweltausschuss.

„100 Prozent Konsens“ eher selten

Ziel der Studie sei es gewesen, „konfliktarme Flächen“ zu finden. „Eine Fläche zu finden, bei der alle ‚Hurra‘ schreien, wird schwierig“, meinte der Referent. Es sei mit vielen Interessenvertretern zusammengearbeitet worden, „100 Prozent Konsens“ gebe es natürlich selten.

„Grüne Bereiche“, also bevorzugte Flächen mit 500 Metern Breite an zum Beispiel Autobahnen, Schienen oder mehrspurigen Bundesstraßen gibt es in Südlohn und Oeding keine. Dort gibt es eine EEG-Förderung, der Korridor war jüngst erst von 200 auf 500 Meter erweitert worden.

Somit sei immer ein Planungserfordernis vor der Realisierung gegeben. Nach Vorliegen aller Unterlagen kann ein Bauantrag beim Kreis Borken gestellt werden, der hier die Genehmigungsbehörde darstellt. Für die CDU-Fraktion fragte Franz Schrieverhoff noch nach der Dauer eines Genehmigungsverfahrens. Erfahrungsgemäß dauere dieses Verfahren bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Gutachten, des entsprechenden Planungsrechts und des Netzanschlusses rund sechs Monate.

Die sogenannte Gebietskulisse – gut 3000 Hektar von 4500 Hektar Gemeindegebiet – umfasst das Gesamtgebiet abzüglich von Flächen mit Tabu-Kriterien wie bebauter Fläche, Verkehrswege, Wald oder auch Natur- und Wasserschutzgebieten.

Auf knapp 70 Prozent Fläche (2052 Hektar) davon ist Freiflächen-PV theoretisch möglich, abgezogen werden noch einmal Flächen in Landschaftsschutzgebieten oder auch mit Naturdenkmalen. Dort müsste anhand von Einzelfallkriterien immer individuell entschieden werden.

Kommune entscheidet im Einzelfall

Auf dieser Basis fragte Dieter Valtwies (UWG), wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, Investoren zu finden – eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit von Projekten. Es gebe interessante Bereiche für Einzelprojekte, zum Beispiel zur Eigenversorgung, so Wolke. Aber: „Ich glaube nicht, dass sie in Südlohn und Oeding überrannt werden.“ So wie etwa in Heek. Oder auch in Legden mit Nähe zur A31.

Rudolf Terhörne (SPD) hob noch auf die bekannten Netzengpässe ab: „Und woher wissen wir überhaupt, ob es entsprechende Leitungen gibt?“ Das sei Aufgabe des Vorhabensträgers. Die lokale Versorger betreuten in der Regel nur das 10 kV-Netz, ideal zur Ableitung des erzeugten Stromes sei eine Schnittstelle zum übergeordneten 110 kV-Netz, zum Beispiel der Westnetz. Wichtig sei es nun, in die konkrete Bewertung zu kommen: „Sie müssen entscheiden, wohin die Reise geht.“