Nach Brandstiftung auf Autohof in Borken Südlohner muss doch nicht ins Gefängnis

Von Horst Andresen
Brandstifter geht in Berufung: Südlohner muss doch nicht ins Gefängnis
Lesezeit

Ein Berufungsverfahren eines Angeklagten aus Südlohn hatte am Dienstag (17.9.) vor der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster am Amtsgericht Bocholt Erfolg: Der zur Tatzeit im Vorjahr 48 Jahre alte Mann muss nicht ins Gefängnis. Er wurde zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre ausgesprochen. In der Hauptverhandlung hatte ihn das Amtsgericht Borken im Frühjahr zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass der Mann für den „hohen Sachschaden“ von damals geschätzten „mindestens 20.000 Euro“ aufkommen und er „für die Tat Verantwortung übernehmen und dafür geradestehen“ müsse. Auch die Verfahrenskosten muss der zuvor wegen anderer Delikte bereits Verurteilte übernehmen.

Im Vorjahr hatte der Beschuldigte einen Pkw auf einem Autohof in Borken angezündet – warum, blieb offenbar unklar. Der Wagen brannte komplett aus, zwei weitere Fahrzeuge wurden laut Feststellung des Gerichts beschädigt. Zu der Zeit arbeitete der Südlohner als Hilfskraft in dem Autounternehmen. Solch eine Brandstiftung sei entsprechend zu bestrafen, auch wegen des hohen Sachschadens; auch Einsatzkräfte hätten bei dem Feuer gefährdet werden können, stellte der Richter fest.

Anklagevertreter fordert erneut Haftstrafe

Zu Verhandlungsbeginn hatte das Strafgericht dem Mann eher wenig Hoffnung gemacht, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Der Richter sagte, er habe die Akten des Amtsgerichts Borken eingesehen und festgestellt: „Das Urteil liest sich gut.“

Zu einer neuen Beweisaufnahme kam es nicht mehr. Sieben geladene Zeugen, von denen fünf erschienen waren, mussten mit Einwilligung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nicht mehr neu aussagen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte erneut auf eine Gefängnisstrafe: „Die Tat geschah ohne jegliche Motivation.“ Es hätte nach Ansicht der Ermittlungsbehörde auch zu einer kleinen Explosion und somit noch höherem Schaden für Menschen und Material kommen können. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass sich sein Mandant nicht neu äußern würde. Für ihn sei „das erstinstanzliche Urteil zu hart“, deshalb die Berufung. Er plädierte für „eine Strafe mit Bewährung“. Dem entsprach das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.