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Bleistifte zum Kreuzchen setzen in Wahlkabinen: Ist das wohl rechtens?
Bundestagswahl
In den sozialen Medien wird die Frage aufgeworfen, ob die Nutzung von Bleistiften in den Wahlkabinen Manipulationen nicht Tür und Tor öffne. Wir haben in Südlohn einmal nachgefragt.
In den sozialen Medien werden derzeit Bedenken geäußert, dass in den Wahlkabinen zur Bundestagswahl auch Bleistifte auslagen. Auch auf der Facebookseite der Münsterland Zeitung wird dieses Vorgehen „angeprangert“: „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“ Unter anderen wird auf die Gemeinde Südlohn verwiesen. Sind diese Bedenken berechtigt?
Ein klares „Nein“ hält Matthias Lüke, Ordnungsamts- und Wahlleiter in Südlohn, dem entgegen. Er verweist auch auf die Bundeswahlordnung. Gemäß § 50 Absatz 2 soll in der Wahlkabine ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.
Dokumentenechte und wasserfeste Bleistifte in Südlohn
In Südlohn setze man sogar auf dokumentenechte, wasserfeste Bleistifte, betont Matthias Lüke. Man habe sogar getestet, ob diese wegradierbar seien. „2020 hatten wir nur Kugelschreiber ausgelegt, das war auch nicht besser.“ Vor dem Hintergrund möglicher Manipulationen betont Lüke, dass die Auszählung öffentlich und immer ein Team aus acht Leuten dabei sei.
Das führt auch der Bundeswahlleiter an. Die einzelnen Wahlvorstände seien mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen sei eben öffentlich.
Bestünden bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spreche laut Bundeswahlleiter nichts gegen die Benutzung eines eigenen Schreibstiftes, etwa eines Kugelschreibers. Dieses Vorgehen war seitens der Gemeinden und Städte in der Region aufgrund der Corona-Lage auch gewünscht worden.