Ein paar Klicks im Internet und schon waren die Bestellungen für eine Südlohnerin unterwegs. Die 22-Jährige füllte dabei so oft den Warenkorb, dass sie den Überblick über ihre Einkäufe und irgendwann auch über ihre Schulden verlor.
Das wurde vor dem Borkener Amtsgericht deutlich, welches die junge Frau jetzt wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilte. Bei einem hohen Schaden war es für die Südlohnerin noch ein mildes Urteil. Das Gericht wertete das Geständnis der Angeklagten zu ihren Gunsten.
Pakete angeblich nicht erhalten
Die 22-Jährige hat sich Ende 2021 selbstständig gemacht und bestellte sich dafür Geräte und Zubehör im Wert von 2281,11 Euro. Irgendwann standen die Kartons im Treppenhaus ihrer Mietwohnung, der Paketdienst hatte die Kartons abgestellt, als die Südlohnerin nicht im Haus war.
Dass sie den Empfang der Pakete dem Boten nicht quittiert hatte, nahm die verschuldete Frau als Chance. Sie meldete ihrem Lieferanten ein paar Tage später, dass sie die Pakete nicht erhalten hatte, und bezahlte die Rechnung nicht.
Damit gab sich der Absender aber nicht zufrieden. Es gab Recherchen durch den Paketdienst, einen Zeugen, der sah, wie die Angeklagte die Pakete in ihre Wohnung holte, und in dessen Folge auch den Hausdurchsuchungsbeschluss eines Richters. So weit kam es aber nicht, der Betrug wurde bereits vorher aufgeklärt.
Bei der Aufklärung spielte ein aufmerksamer Einzelhändler aus Gescher eine entscheidende Rolle. Zu ihm hatte die Angeklagte eines der bestellten Geräte gebracht, weil es nicht ordnungsgemäß funktionierte. Der Händler sollte es in seiner Werkstatt reparieren.
Händler gab wichtigen Hinweis an Absender
Auf den Hinweis des Gescheraners, das Gerät sei neu und es gebe sicher noch eine Garantie auf das Gerät, antwortete die 22-Jährige ausweichend und gab die Reparatur in Auftrag. So jedenfalls die Darstellung des Gerichts.
Pech für die Südlohnerin: Der Händler aus Gescher kontaktierte den Hersteller wegen der Reparatur. Der Betrug flog auf.
„Ich habe es gemacht“, entgegnete die Angeklagte auf die Frage des Richters, ob sich die Tat wie dargestellt zugetragen habe. „Es war dumm“, so die 22-Jährige weiter.
Bei ihren weiteren Schilderungen wurde dann deutlich, dass sie hoch verschuldet ist. Wie hoch, wollte der Richter wissen. „Ich habe den Überblick nicht genau“, entgegnete die Angeklagte und sprach nach etwas Zögern von etwa 30.000 Euro.
Schuldnerberatung bis Privatinsolvenz
Im weiteren Verlauf des Prozesses erfuhr das Gericht, dass die Südlohnerin ihren erlernten Beruf aufgegeben hatte, „weil der Druck zu groß war“.
Was die Verschuldung der 22-Jährigen angeht, hat sie jetzt aber offenbar den Schritt in die richtige Richtung getan. Es besteht Kontakt zur Schuldnerberatung und die Angeklagte sprach von einer möglichen Privatinsolvenz.
Richter warnt eindringlich
In seinem Urteil folgte der Richter am Ende dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Es gab 30 Tagessätze zu je 25 Euro für diesen Betrug. Außerdem trägt die Angeklagte die Kosten des Verfahrens.
Staatsanwalt und Richter werteten das Geständnis der Angeklagten als strafmildernd, „aber das ist keine Entschuldigung“, betonte der Richter.
Der wies die Angeklagte eindringlich darauf hin, vor weiteren Bestellungen zunächst die Schulden zu bezahlen. „Es wäre Betrug“, sollte die Angeklagte sich etwas bestellen und das nicht bezahlten können, erklärte der Richter.
Am Ende fragte die Angeklagte mit leiser Stimme: „Bin ich jetzt vorbestraft?“. Ja und Nein, erklärte der Richter. Das Urteil wegen Betruges werde ins Zentralregister eingetragen und falle bei weiteren Straftaten ins Gewicht. Im polizeilichen Führungszeugnis werde dieser Betrug aber nicht auftauchen, weil die Strafe zu gering sei. Dort tauche ein Urteil erst ab 90 Tagessätzen auf oder wenn es eine zweite Verurteilung wegen einer Straftat geben sollte.