Beseitigung von Buckelpisten Neue Vorgaben sorgen für Unmut und Überstunden

Wirtschaftswegeausbau: Förderanträge müssen kurzfristig gestellt werden
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„Der Aufwand sollte jetzt auch mal belohnt werden.“ Werner Stödtke betonte im Haupt- und Finanzausschuss noch einmal, dass der Verwaltung in diesen Tagen einiges abverlangt werde. Auch im Bauamt verrichte das Team zusätzliche „Überstunden“, so der Bürgermeister. Warum? Aufgrund einer aktualisierten Förderrichtlinie des Landes müssen Förderanträge beim Dauerbrenner Wirtschaftswegeausbau sehr kurzfristig gestellt werden. Wieder einmal.

Vorweg: Das Rathausteam hat seine Hausaufgaben fristgerecht gemacht und die Politik hat ihr Votum abgegeben. Die Erfolgsaussichten sind schwer abzuschätzen, im Verhältnis der Summen eher überschaubar.

Erst im November hat das Land die Förderrichtlinie zur Modernisierung ländlicher Infrastruktur geändert und bis Ende 2029 verlängert. Insgesamt stehen für das Münsterland in diesem Jahr voraussichtlich rund vier Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung: Förderquote 60 Prozent, in Leader-Regionen 70 Prozent. Es werden maximal 500.000 Euro pro Maßnahme gefördert.

Bisherige Anträge wertlos

Der Haken: Es müssen komplett neue Förderanträge nach den geänderten Vorgaben eingereicht werden. Dies bis zum 24. Februar für das Jahr 2023. „Dazu ist das Verfahren nicht einfacher geworden“, erklärte Werner Stödtke. Das Bauamt habe mit allen verfügbaren Kräften die bisherige Prioritätenliste aktualisiert und die ersten drei Förderanträge für Abschnitte in Wienkamp, Pingelerhook und Hessinghook erstellt. Es folgt ein zweiter Durchlauf zum 28. April. Zu diesem sollen drei weitere Anträge für das Jahr 2024 vorbereitet werden.

Apropos Prioritätenliste: Maik van de Sand (WSO) war aufgefallen, dass dieser entsprechend die Sanierung der Lookstraße unter den Anträgen fehle: „Da passt die Priorität nicht.“ Bauamtsleiter Dirk Vahlmann verwies auf anstehende Arbeiten mit schwerem Baugerät von Amprion in diesem Bereich.

Ob sich Amprion denn auch an möglichen Schäden an den Banketten beteiligen werde, fragte Jörg Schlechter (FDP). Dirk Vahlmann erklärte, dass dies erfahrungsgemäß schwer nachweisbar sei: „Es ist sinnvoller, die Maßnahmen nacheinander anzugehen.“

Schon vor zwei Jahren war die Maßnahme geschoben worden, da zunächst der Ausbau der L572 von Oeding nach Burlo abgewartet werden sollte. Diese Maßnahme ist mittlerweile abgeschlossen (wir berichteten). Somit genießt die Sanierung des Wienkamps höchste Priorität – dessen Zustand hatte jüngst auch der Bürgerbusverein bemängelt (wir berichteten).

Einverstanden zeigte sich Thomas Rathmer (CDU) mit diesem Vorgehen: „Das macht grundsätzlich Sinn. Es wären aber Erläuterungen in der Sitzungsvorlage sinnvoll gewesen.“ Dieter Valtwies (UWG) hakte in Sachen Kostenschätzungen nach. Diese seien für die aktuellen Anträge neu berechnet worden, antwortete Vahlmann. Dieter Valtwies betonte, angesichts der doch „relativ kleinen Summe realistisch zu bleiben“: „Ein Antrag wäre schon gut.“

Sollte eben „ein Antrag durchgehen“, dann machte die Beteiligung im zweiten Durchgang im April Sinn, diesen gelte es dann abzuwarten, ergänzte Werner Stödtke. Ansonsten müsse man an Haushaltsmittel gehen: „Der Zustand unserer Wirtschaftswege wird nicht besser“.

Maik van de Sand erinnerte daran, dass die Sanierung Lookstraße – das Vorgehen sei übrigens „gut argumentiert“ – Bestandteil der bisher angesetzten Mittel sei. Für das Jahr 2023 waren 379.000 Euro für die Wegesanierung im Haushalt 2023 veranschlagt, davon 204.000 Euro für die Bankette eben in der Lookstraße.

Dirk Vahlmann nahm den Faden auf: „Mit den restlichen 175.000 Euro ist es am Wienkamp nicht getan.“ Letztlich einigten sich alle darauf, dass die veranschlagten 379.000 Euro primär für die Sanierung des Wienkamps eingesetzt werden sollten, sollte es keine Förderzusage geben.

„Wir gehen dran kaputt“

Der Beschluss für den maximal positiven Fall: Die drei aktuellen Anträge schlagen nach neuer Kostenschätzung mit 1.036.500 Euro im Jahr 2023 zu Buche. Bis zur Zuschussbewilligung wird der Ansatz für das Jahr 2023 in Höhe von 657.500 Euro mit einem Sperrvermerk versehen.

Welche Auswirkungen hätte ein solcher positiver Bescheid für die Gemeinde? Im Jahr 2023 würde sich bei Erhöhung des Investitionsvolumens um 657.500 Euro und Zuschussbewilligung der Gemeindeanteil um 74.750 Euro erhöhen, 2024 verringerte sich dieser dann um 27.800 Euro gegenüber der Ursprungsplanung.

Für die drei weiteren Anträge für das Jahr 2024 zum 28. April wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 594.000 Euro angesetzt. Dem Rat wird empfohlen, entsprechende Mittel für den Wirtschaftswegeausbau einzuplanen. Auch als Nachweis gegenüber der Bezirksregierung.

Bürgermeister Werner Stödtke zeigte noch einmal, dass er wenig Verständnis für dieses erneut sehr kurzfristige und aufwändige Vorgehen des Landes aufbringen könne – wie so oft müssten die Kommunen dies ausbaden: „Wir gehen daran kaputt.“ Zudem warte man ja schon zwei Jahre auf Nachricht hinsichtlich der Altanträge. Und gerade deshalb sollte der Aufwand nun auch mal belohnt werden.