Ein Überblick auf der gemeindlichen Karte des Baugebiets im Scharperloh zeigt: 19 Grundstücke strahlen in einem hellen Grün, sind noch verfügbar. „Davon werden aber noch zwei verkauft“, so Anna Wansing, Ansprechperson für Wohnbaugrundstücke der Gemeinde Südlohn. Der Verkauf dieser beiden Grundstücke werde voraussichtlich im September abgeschlossen sein.
Damit endet die dritte Vermarktungsrunde. Danach werde die Übersicht der verfügbaren Grundstücke auf der Internetseite der Gemeinde auch aktualisiert (www.suedlohn.de/wirtschaft-ortsentwicklung/wohnbaugrundstuecke).
Bis es dann in die nächste Vermarktungsrunde geht, kann es allerdings noch dauern. Denn: Anträge lassen auf sich warten. „Das kann man ruhig offen sagen - aktuell haben wir nicht viele Anträge“, sagt Anna Wansing. Deshalb sei es schwer, eine zeitliche Abschätzung für die nächste Vermarktungsrunde zu geben.
Viele Grundstücke, wenig Anträge
Aktuell gebe es in Südlohn und Oeding 26 Baugrundstücke, die von der Gemeinde vermarktet werden. Sieben im Baugebiet Burloer Straße West II und 19 im Baugebiet Scharperloh II (minus die zwei, die im Schaperloh verkauft wurden).
Auch wenn bisher keine Grundstücke im Scharperloh zurückgegeben wurden, sieht es mit Anträgen mau aus. Ähnlich verhält es sich mit dem Baugebiet Burloer Straße West II. Aktuell gebe es hier keine Bewerbungen, wie Anna Wansing gegenüber unserer Redaktion bestätigt.
Aber woran liegt es?
„Ich vermute, an den steigenden Zinsen und weil alles teurer wird“, so die Mitarbeiterin der Gemeinde. „Alles ist schwieriger zu finanzieren.“
Verlängerte Baufristen
Im Dezember 2022 hat der Rat beschlossen, dass die Bebauungsfrist verlängert werden soll. Grund: Der Krieg in der Ukraine, die Klima- und Energiekrise sowie die Pandemie haben zu Lieferschwierigkeiten in der Baumaterialbeschaffung und immensen Kostensteigerungen geführt.
Die Zuteilungen der Grundstücke sind bereits Ende 2021/Anfang 2022 durch Ratsbeschlüsse erfolgt.

Die Grundstücke konnten aber erst nach Fertigstellung der Baustraße verkauft werden – das war im November 2022. Denn: Erst danach konnte mit dem Bau begonnen werden. Dadurch hatten die Interessenten bei der Bewerbung und Zuteilung eine ganz andere Ausgangslage – verglichen zum tatsächlichen Vertragsschluss.
Sprich: Die Bebauungsfrist wurde um ein Jahr von 3 auf 4 Jahren verlängert. Aber: Die Regelung gilt nicht für die Kaufverträge, die nach dem 30.06.2023 geschlossen worden sind oder aktuell werden. Das sei für alle betroffenen Grundstücke gültig. „Die betroffenen Personen wurden auch entsprechend informiert“, so Anna Wansing.
