In seiner Sitzung vor exakt einem Jahr hatte der Ausschuss für Bau, Planung und Gemeindeentwicklung einen Grundsatzbeschluss gefasst: Demnach solle die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet nicht weiterverfolgt werden.
Dieser Beschluss bezieht sich allerdings nicht auf Agri-PV-Anlagen. Eine Anfrage dazu liegt der Verwaltung mittlerweile vor und wird dem Bauausschuss am Mittwoch, 12. März, vorgestellt.
Zum Hintergrund: Im Dezember 2023 hatte ein Projektierer ein Vorhaben hinsichtlich von Freiflächen-PV-Anlagen mit einer Brutto-Fläche von circa 28 Hektar vorstellt und erläutert. Bauplanungsrechtlich sind Anlagen zur Freiflächen-Photovoltaik außerhalb eines 200-Meter-Korridors entlang von Bundesautobahnen, Schienenwegen und mehrspurigen Bundesstraßen nicht gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert.
Die Zulassung solcher Anlagen unterliegt somit immer der Planungshoheit der Gemeinde. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes wäre auch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Dachflächen statt Flächen-PV auf Ackern
Die Gemeinde Südlohn sah für die Errichtung von Flächen-PV-Anlagen – trotz der möglichen finanziellen Anreize – keine Notwendigkeit, die erforderliche Bauleitplanung in Gang zu setzen, hieß es seinerzeit. Nach Ansicht der Verwaltung würden der Druck und die Konkurrenz durch unterschiedliche Nutzungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen durch die Zulassung erheblich zunehmen, da die Flächen für die Dauer des Anlagenbetriebs nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Zumindest teilweise. Dies würde sich letztlich insgesamt auch in deutlich höheren Grundstücks- und Pachtpreisen für landwirtschaftliche Flächen widerspiegeln.

Alternativ gebe es große Potenziale durch die mögliche Nutzung von Dachflächen – auch und vor allem bei Gewerbe- und Industriebetrieben. Darüber hinaus wurde auch die Schaffung eines Präzedenzfalls durchaus kritisch gesehen.
Wohlgemerkt: Dieses Vorhaben hätte zur Folge gehabt, dass die Flächen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden könnten. Das sieht bei der aktuellen Anfrage anders aus.
Mit Datum vom 25. Februar ist bei der Gemeinde Südlohn eine Anfrage zur Nutzung einer rund 22.000 Quadratmeter großen landwirtschaftlichen Fläche mit einer Agri-PV-Anlage eingegangen. Agri-PV-Anlagen sind Solaranlagen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen installiert werden. Sie kombinieren eben die Produktion von Solarenergie mit landwirtschaftlicher Nutzung. Quasi eine „Doppelernte“. Neben der Gewinnung von erneuerbarer Energie kann also weiterhin Landwirtschaft auf diesen Flächen betrieben werden.
Turnhalle und Bauhof sind Thema
Mit weitreichenden Folgen: Gemäß Baugesetzbuch ist eine Agri-PV Anlage unter bestimmten Voraussetzungen bauplanungsrechtlich privilegiert: Unter anderem muss die Anlage den Vorgaben des EEG entsprechen. Ebenso darf die Grundfläche der Anlage nicht 25. 000 Quadratmeter überschreiten.
Wenn alle genannten Voraussetzungen zutreffen, sei eine solche Anlage grundsätzlich zulässig, ohne dass seitens der Gemeinde eine entsprechende vorhabenbezogene Bauleitplanung betrieben werden muss, so steht es in der Sitzungsvorlage. Dies werde für das angefragte Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.
Weiterhin auf der Agenda des Bauausschusses am Mittwoch steht die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Turnhalle der St.-Vitus-Grundschule. Vorgestellt werden zudem Kostenansätze für die verschiedenen Varianten zur Erweiterung des Bauhofes. Ebenso wird ein Antrag der WSO-Fraktion hinsichtlich einer zusätzlichen Spielgeräteeinrichtung auf dem Spielplatz Buchenallee beraten.
Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 18 Uhr im Rathaus in Oeding.