57-Jähriger hat Feuer in Wohnheim gelegt „Allen anderen wurde viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt“

57-Jähriger hat Feuer in Wohnheim gelegt, um Aufmerksamkeit zu bekommen
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Drei Kissen, einen Desinfektionsspender und eine Styroporkiste hat ein 57-jähriger ehemaliger Bewohner eines Südlohner Pflege- und Wohnheims im September 2023 in Brand gesetzt. Jetzt stand der gebürtige Iserlohner vor dem Amtsgericht Borken. Der Vorwurf: Sachbeschädigung.

Schon vor Polizei geständig

„Ich habe das getan. Aber es tut mir leid“, gestand der Angeklagte ohne Umstände auf Nachfrage des verhandelnden Richters. Direkt nach dem Vorfall hatte er dieses auch schon bei der Polizei getan.

„Ich war unzufrieden mit der Betreuungssituation in dem Wohnheim. Allen anderen Bewohnern wurde viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Ich wurde immer vertröstet. Vor allem von einer Betreuerin“, erklärte und weiter: „Da kam es halt zu dieser Reaktion.“

Das sei kein Grund für das Legen eines Feuers, entgegnete der Richter sofort und weiter: „Sie können froh sein, dass das so glimpflich ausgegangen ist. Ein Feuer ist nicht zu bändigen. Und dann in einer Einrichtung mit so vielen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Eine schnelle Flucht ist für die nicht möglich. Vor allem, wenn das Feuer im Bereich des Aufzugs entzündet worden ist. Gut also, dass genau die Betreuerin, die Sie hier nennen, das Feuer so schnell gelöscht hat."

Zwei Jahre auf Bewährung

„Ich verstehe das, das passiert auch nie wieder. Ich arbeite an mir. Zusammen mit meinem Betreuer“, wiederholte der Angeklagte immer wieder glaubwürdig.

So glaubwürdig, dass der Richter den 57-Jährigen zwar wegen Sachbeschädigung verurteilte. Aufgrund fehlender Vorstrafen, seiner psychologischen Situation, seines geistigen Zustands und seiner unglücklichen Vergangenheit in einem Erziehungsheim führte dieses Urteil aber zu keiner Freiheitsstrafe, sondern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe mit Strafvorbehalt.

„Wenn Sie sich in den nächsten zwei Jahren noch einmal etwas zuschulden kommen lassen, müssen Sie 300 Euro Strafe bezahlen. Das sind 60 Tagessätze von fünf Euro“, sagte der Richter. „Das ist für Sie ein Haufen Geld, schließlich stehen Ihnen aufgrund Ihrer rechtlichen Situation nur 20 Euro Taschengeld pro Monat zur Verfügung. Vergessen Sie das nicht“, ermahnte er den Angeklagten noch einmal, bevor er die Gerichtsakte erst einmal schloss. Eine Woche haben jetzt Staatsanwaltschaft und Verteidigung Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.