Zoll fängt Paket ab Polizei sucht bei Stadtlohner Drogen und findet auch Waffe

Polizei sucht bei Stadtlohner Drogen und findet auch Waffe
Lesezeit

Eine geregelte Arbeit, ein fester Wohnsitz – eigentlich scheint bei dem 41-jährigen Stadtlohner alles im Lot. „Er denkt aber nicht so strukturiert, wie man es eigentlich erwarten sollte“, betonte sein Verteidiger in seinem Antrag zum Strafmaß.

Das „Los derjenigen, die mit Betäubungsmitteln leben“. Und dass beim Angeklagten eine Drogenproblematik vorliegt, das wurde in der Verhandlung vor dem Schöffengericht deutlich. Auch wenn der Stadtlohner diese selbst (noch) nicht erkennen wollte.

Verurteilt wurde er am Ende im Amtsgericht Ahaus dennoch wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Ganz aktuell war dem 41-Jährigen noch ein weiterer Strafbefehl ins Haus geschneit. Wegen eines anderen Delikts.

Ja, er habe schon öfter mal Drogen über das Darknet bestellt. Zum Beispiel zehn Gramm Amphetamin und auch mal Ecstasy-Tabletten. Der angeklagte Stadtlohner machte keinen Hehl daraus, dass er mal an den Wochenenden regelmäßig Drogen konsumiert habe.

Bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2023 waren bei ihm unter anderem auch Amphetamin und Ecstasy-Tabletten gefunden worden, dies durchaus in höheren Mengen als zugegeben: konkret über 36 Gramm Amphetamin und 15 Pillen.

Angeklagter verdächtigt Ex-Freundin

Zu dieser Hausdurchsuchung führte wohl auch ein Vorfall aus November 2021, als an die Wohnanschrift des Stadtlohners ein Paket mit knapp 40 Gramm Amphetamin adressiert war. Das kam allerdings nicht an, Zollbeamte stellten dieses im Postzentrum sicher.

Auch dieses Paket war über das Darknet bestellt worden. „Davon wusste ich nichts“, betonte der Angeklagte. Er gehe davon aus, dass seine Ex-Freundin „die Finger im Spiel“ gehabt habe. Diese hätte seinerzeit schon häufiger für ihn bestellt.

Der Stadtlohner berichtete von einer „belasteten Beziehung“, es habe lange gedauert, bis sie bei ihm eingezogen sei. Er vermutete, dass die Ex-Freundin mit Drogen gehandelt habe, belegen könne er dies nicht.

„Sie hat in jedem Fall auch konsumiert“, erklärte der 41-Jährige. Aus einem Bericht der Polizei ging hervor, dass es zu Karneval 2023 auch einen Fall der häuslichen Gewalt zwischen beiden gegeben habe. Und dass die Ex in Sachen Drogen bereits in Erscheinung getreten sei. Heute wisse er nicht mehr, wo die Frau lebe, berichtete der Stadtlohner.

Auch diesen Umstand nahm der Richter zum Anlass, die Einstellung in diesem Punkt anzuregen. Kurz: Es wären zusätzliche Ermittlungen nötig, das zu erwartende Strafmaß würde in der Gesamtbetrachtung nicht erheblich in Betracht fallen. Staatsanwalt, Verteidiger und Schöffen gingen mit.

Zu verhandeln war folglich noch der Fund im Zuge der Hausdurchsuchung. Mit brandaktuellem Bezug: Bei dieser Durchsuchung entdeckten die Beamten im Keller zudem ein Elektroimpulsgerät sowie Revolvernachbildungen und -rahmen (aus einem 3D-Drucker). Der Strafbefehl für den Verstoß gegen das Waffengesetz ging über 90 Tagessätze und ist schon rechtskräftig. Stichwort Gesamtstrafe.

Ob er denn womöglich psychische Probleme habe, fragte der Richter konkret. Das sei auch der Eindruck der ermittelnden Beamten gewesen. Bilder von dessen Wohnung seinerzeit spiegelten wider, dass dieser mehr dort „hauste“ als wohnte.

„Das ist heute nicht mehr so“, erklärte der Stadtlohner. Apropos: Ob er denn weiterhin noch Drogen konsumiere? „Hin und wieder am Wochenende“, gab der 41-Jährige zu.

„Es hat sich also nichts geändert“, meinte der Richter. Eine Motivation, sich professionelle Hilfe zu holen, sehe er nicht, schob der Angeklagte hinterher. Dass er die Betäubungsmittel, die die Polizei gefunden hatte, selbst gekauft hat, stehe außer Frage: „Das war aber Müll“, erklärte der Stadtlohner.

Richter regt Drogenberatung an

Für den Anklagevertreter sei der Sachverhalt wie dargestellt und gestanden eindeutig. Der Angeklagte habe unter einem gewissen „Suchtdruck“ gehandelt. Es habe sich keinesfalls um weiche Drogen gehandelt.

Unter Einbeziehung des Strafbefehls seien 130 Tagessätze zu 40 Euro angemessen. Dass der unerlaubte Besitz unter Strafe zu stellen sei, auch wenn es sich bei diesen Drogen um „Mist“ gehandelt habe, sei unstrittig, erklärte der Verteidiger. „Er sollte sich Hilfe holen.“ Sein Antrag; 100 Tagessätze zu 40 Euro.

Das Schöffengericht folgte dann dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Sie haben das Amphetamin und die Pillen gekauft, das Geständnis ist glaubhaft“, so der Richter. Ob es sich tatsächlich um mindere Qualität gehandelt hat, sei nicht mehr festzustellen.

„Sonst hätten wir auch über eine nicht-geringe Mengen verhandeln müssen“, sagte der Richter. Wobei 36,33 Gramm nicht wenig seien: „Wir reden über keine Kleinigkeit.“

Einen Tipp gab der Richter dem Stadtlohner noch mit auf den Weg: „Holen Sie sich Hilfe.“ Kurzzeitig habe man gar über eine kurze Freiheitsstrafe nachgedacht, dann hätte man das Thema Drogenberatung auflegen können.

„Dafür lagen die Voraussetzungen aber nicht vor.“ Nun liege es in Hand des 41-Jährigen, das „in den Griff zu bekommen“.