Wagenbauer müssen neue Vorschrift beachten „Stadtlohner Problematik“ in 2025

Anmeldefenster geöffnet: Wagenbauer müssen neue Vorschrift beachten
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Nach den Feiertagen geht es auch für die Wagenbauer in die „heiße Phase“: Am 2. und 3. März schlängeln sich die beiden Umzüge durch die Straßen der Karnevalshochburg. Die Vorfreude steigt entsprechend. Die aktuelle Session ist dabei schon eine etwas „besondere“: Die Karnevalsgesellschaft „Üm Bütt un Pütt“ weist auf zwei aktuelle „Neuerungen“ hin, die seitens der Wagenbauer zu beachten sind. Eine dauerhafte und eine vorübergehende.

Seit dem Wochenende ist das Anmeldefenster für die Zuganmeldung 2025 geöffnet – sowohl für den Kinderumzug am Sonntag als auch den Rosenmontagsumzug. Dabei müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Unter anderem das sogenannte Brauchtumsgutachten. Dabei wird etwa geprüft, ob der Wagen nicht zu hoch oder zu breit ist. Oder ob er gewissen Belastungen auch standhält.

Das Gutachten wird durch den TÜV für drei Jahre ausgegeben. „Es sollte bei vielen auch noch für den kommenden Umzug gültig sein“, meint Guido Dieker, der gemeinsam mit Christoph Voß als Zugführer fungiert.

Betriebserlaubnis erforderlich

Wichtig: Ab sofort benötigen alle Anhänger oder auch Zugfahrzeuge wie Kleintrecker oder Rasenmähertrecker eine Betriebserlaubnis. Dies gilt auch für die Wagen, die bereits ein gültiges Brauchtumsgutachten für 2025 oder länger haben. Zum Hintergrund: Ende September 2024 hatte das Verkehrsministerium NRW einen Erlass herausgegeben, wonach Umzugswagen nur noch fahren dürfen, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben.

Zwei Männer neben einem Karnevalswagen
Für Rückfragen stehen die beiden Zugführer Guido Dieker (l.) und Christoph Voß zur Verfügung. © Gehring/Karnevalsverein

Bei der KG „Üm Bütt un Pütt“ heißt es konkret, dass die Betriebserlaubnis durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), einen Kfz-Brief (auch entwertet) oder eine für den Wagen neu erstellte Betriebserlaubnis vom TÜV/Dekra nachgewiesen werden kann.

Einige Fahrzeugbauer müssen für ihren Wagen nun kurzfristig eine solche Betriebserlaubnis beantragen. „Das trifft vor allem womöglich auf den einen oder anderen alten Heuwagen zu, der umgebaut wird“, nennt Christoph Voß ein Beispiel.

Da die verbleibende Zeit relativ knapp sei, bitten die Zugführer um schnelles Handeln, da bei TÜV/Dekra vermutlich „einiges an Aufgaben“ hinzukomme. Man stehe dazu im ständigen Austausch. Dies auch mit den Nachbarvereinen, da einige Gruppen traditionell an mehreren Umzügen am Karnevalswochenende teilnehmen. Man denke zudem an die Teilnehmer aus den Niederlanden. „Wir müssen da alle mit ins Boot nehmen“, bringt es Guido Dieker auf den Punkt. Vor allem auch mit Blick auf die zweite „Neuerung“.

Diese stellt eine „besondere Stadtlohner Problematik“ in diesem Jahr dar, wie es KG-Präsident Hagen Ebert nennt. Stichwort: Baustelle Berkelbrücke. Aufgrund der eingerichteten Baustellenampel darf die Wagenhöhe von vier Metern nicht überschritten werden. Andernfalls sei eine Teilnahme am Umzug nicht möglich. Hagen Ebert denkt vor allem an viele Gruppen, die bereits seit Jahren teilnehmen und sich mit ihrem Wagen „auf 4,20 Meter eingeschossen haben“.

Bisher habe es noch kein außergewöhnliches Feedback gegeben, erklärt Christoph Voss. Das Anmeldefenster ist allerdings auch erst seit wenigen Tagen geöffnet. Sollte es Rückfragen geben, so können sich Interessierte direkt an die Zugführer wenden (zugfuehrer@karnevalshochburg.de). Dorthin können ebenso die erforderliche Betriebserlaubnis sowie alle weiteren Unterlagen geschickt werden.

Anmeldungen über Internetseite

Wie immer stehe die Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer im Vordergrund. Auch deshalb raten die Zugführer in ihren ständigen Hinweisen dazu, rechtzeitig mit dem Wagenbau zu beginnen. Für einige gerade in diesem Jahr aus besonders guten Gründen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 13. Januar 2025.

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Anmeldung und Zugordnung

  • Die Anmeldung für die Umzüge kann digital über die Homepage (www.karnevalshochburg.de/zuganmeldung) erfolgen. Alternativ kann sie weiter über den bekannten Weg vorgenommen werden, das PDF-Formular wird ebenso auf der Homepage bereitgestellt. Anmeldeschluss ist Sonntag, 16. Februar.
  • Abgerufen werden kann online auch ausführlich die Zugordnung mit den Hinweisen an die Zugteilnehmer.
  • Die Zugführer weisen bereits auf die Sicherheitsunterweisung für die Verantwortlichen und Treckerfahrer am 26. Februar, 19 Uhr, im Haus Hackenfort hin.