Wohnraum ist auch in Stadtlohn gefragt – eine Wohnbebauung im Westen der Stadt soll nun weiterentwickelt werden. An der Gerhard-Hauptmann-Straße sollen acht Wohnbaugrundstücke entstehen. Der Umwelt- und Bauausschuss hat weitere Weichen gestellt.
Schon in der Sitzung Ende August 2023 hatten die Ausschussmitglieder durch die Bank ihr positives Votum zum Vorhaben abgegeben. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wessendorfer Str.- Hölderlinstraße“ wurde beschlossen. Dies ist notwendig, da die betroffene Fläche bisher als Grünfläche ausgewiesen war. Daraufhin hatte der Eigentümer der Flächen ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Vorweg: Diesem wurde ebenso einstimmig zugestimmt.
Verkäufer behält Grünfläche
Zum Hintergrund: Nach Erwerb einer Hofstelle an der Gerhard-Hauptmann-Straße durch die Stadt Stadtlohn sollen die aufstehenden Gebäude abgerissen werden, um die Fläche als Gewerbefläche nutzen zu können. Von der im Eigentum des Verkäufers verbleibenden Grünfläche weiter östlich soll circa die Hälfte als Wohnbaufläche entwickelt werden. Innerhalb dieses rund 6.800 Quadratmeter großen Gebietes möchte der ehemalige Hofeigentümer ein Ersatzwohnhaus errichten.

Insgesamt sollen zudem acht Wohnbaugrundstücke entstehen, die sich an die vorhandene Wohnbebauung anschließen. Eine Stichstraße wird die Erschließung der Wohnbaugrundstücke ermöglichen. Der Vorhabenträger werde die Wohnbaufläche auf eigene Kosten entwickeln und erschließen, hieß es vor Jahresfrist.
Eichen stehen auf der Planfläche
Martin Wülfing vom Büro Schemmer, Wülfing, Otte stellte die Planung sowie den städtebaulichen Entwurf nun vor. Dabei sei auf die Wünsche des Alteigentümers eingegangen worden. Auf dem Grundstück stünden noch einige Eichen, die bedeutsam seien. Die Fläche mit den Eichen solle in städtisches Eigentum übergehen. Hier sei vor allem „Obacht beim Straßenausbau“ zu geben.
Eine Artenschutzuntersuchung wurde mitunter durchgeführt, eine Stellungnahme zum Immissionsschutz, ein Bodengutachten sowie eine Vorplanung zum Straßenausbau wurden erstellt. Im nächsten Schritt soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Gewählt wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB – auch weil die nutzbare Grundfläche weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt.