Dass die Bundestagswahl nach dem Ampel-Aus auf den 23. Februar 2025 vorgezogen wird, das gilt als ziemlich sicher. Damit kommt auch auf die Kommunen eine neue Herausforderung zu.
Ein Beispiel: Noch hat die Bundeswahlleiterin keine genaue Briefwahl-Frist verkündet. Eine deutliche Verkürzung gilt jedoch als sicher. Sie ist quasi unausweichlich. Im Stadtlohner Rathaus sieht man dieser Entwicklung mit der nötigen Gelassenheit entgegen.
„Für die Parteien wird es stressiger.“ Benedikt Emming, Leiter des Fachbereichs Zentrale Steuerung, sieht es am Montagnachmittag (18.11.) ganz pragmatisch. Sprich: Für diese gelte es nun, mit Hochdruck ihre Kandidaten zu nominieren und Wahlvorschläge einzureichen.
Zum Hintergrund: Sollten die Fristen vom Bundesinnenministerium so stark verkürzt werden wie bei der letzten vorgezogenen Bundestagsneuwahl 2005, wäre der 20. Januar 2025 der letzte Termin zur Einreichung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge.
Fristen verkürzen sich
Das hat letztlich natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeit in den Rathäusern. Erst wenn alle Kandidaten feststehen, können die Stimmzettel für die Briefwahl bei den Druckereien in Auftrag gegeben werden – und müssten danach an die Wähler geschickt werden. „Das könnte durchaus Februar werden“, meint Susan Schwenz, Wahlleiterin in Stadtlohn.

Normalerweise werden die Wahlbenachrichtigungskarten rund fünf, sechs Wochen vor einer jeden Wahl versendet. Natürlich auch nicht haltbar, betont Benedikt Emming. Ohne nervös zu werden. Es stünde natürlich ein „Kraftakt“ bevor, das hebe sich aber nicht großartig von einem normalen Wahlturnus ab. Durch die verkürzten Fristen verkürze sich letztlich auch die „stressige Phase“, schmunzelt der Fachbereichsleiter.
Grundsätzlich komme es durchaus gelegen, dass Bundestags- und Kommunalwahl nun zeitlich getrennt würden. Benedikt Emming nennt ein Beispiel: „Im September hätte jeder Wähler zwei Wahlbenachrichtigungen im Haus. Es besteht die Gefahr, dass manche eben die falsche mit sich führten.“
Er blickt auch auf eine mögliche Stichwahl bei den Kommunalwahlen, die eben exakt auf das Datum der Bundestagswahl im September gefallen wäre. Auch für die Wahlhelfer stiege dann die Herausforderung: „Alle müssten zwei Wählerverzeichnisse im Blick halten. Einmal mit Wahlberechtigung ab 16 Jahren, einmal ab 18 Jahren.“ Stichwort Fehleranfälligkeit.
Mit der Vorverlegung würden einige „Probleme“ genommen. Im Stadtlohner Rathaus geht es nun vornehmlich darum, Wahllokale und Wahlhelfer zu akquirieren.
„Wir nehmen schon mal die Kontakte auf, zurren die Termine fest“, erklärt Benedikt Emming. Wobei viele der Lokale eh in städtischer Hand seien. Etwas komplizierter würde es in Sachen Wahlhilfe. Natürlich könne auch in Stadtlohn auf einen gewissen Pool zurückgegriffen werden.
Der starke Stamm an Schülerinnen und Schülern – so unterstützten bei der jüngsten Europawahl die künftigen Abiturienten des Geschwister-Scholl-Gymnasiums tatkräftig – steht nun allerdings im Februar so nicht zur Verfügung. Zum einen läuft die intensive Abiturvorbereitung.
Zum anderen ist man bei einer Bundestagswahl eben erst ab 18 wahlberechtigt und darf entsprechend auch erst mit 18 das Ehrenamt des Wahlhelfers ausüben.
Apropos: Grundsätzlich können die Bürgerinnen und Bürger gar zur Wahlhilfe verpflichtet werden. Davon wird man in Stadtlohn absehen können, beruhigt Benedikt Emming. Einen gewissen Puffer stelle man auch aus den eigenen Reihen, um die in Summe rund 120 bis 130 Positionen für die (Brief-)Wahllokale zu besetzen.
Benedikt Emming betont noch einmal, dass die Anzahl der Bewerber weiter ausreichend sein wird. „Womöglich ist es gar einfacher, mit ein paar Monaten denn mit nur zwei Wochen Abstand zwischen den Wahlterminen Wahlhelfer zu gewinnen.“

Anfragen erhalte man aktuell bereits von sogenannten Auslandsdeutschen, die um Aufnahme ins Wählerverzeichnis bitten. Die Anträge könnten online bereits gestellt werden, so Susan Schwenz. Apropos online: Unter www.stadtlohn.de/wahlhilfe werden Anmeldungen zur Wahlhilfe ebenso bereits entgegengenommen.
Bundeswahlleiterin warnte
Damit sieht die Lage auf Ebene der Kommune deutlich entspannter aus, als die Befürchtungen der Bundeswahlleiterin es vermuten lassen. Ruth Brand hatte jüngst vor überstürzten Neuwahlen gewarnt. Unter anderem warnte sie vor einer Überlastung von Gemeindebehörden oder Wahlämtern.
Einen kleinen „Nachteil“ hat die neue Situation aber auch: Nach der Kommunalwahl kann es eben passieren, dass Bürgermeister und Landräte in die Stichwahl müssen. Für diese Kommunen bedeutete eine Neuwahl jetzt drei Wahltermine im Jahr 2025.
Kommunalwahlen seien für die Kommunen übrigens die deutlich aufwändigere Wahl, betont Benedikt Emming. Und ausschließlich darum geht es auch in der Sitzung des Wahlausschusses in der kommenden Woche.