Streit zwischen Ehepartnern eskaliert in „massivem Tritt“ „Er ist total ausgerastet“

Streit zwischen Ehepartnern eskaliert: „Er ist total ausgerastet“
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Eskaliert ist ein Streit zwischen einem Stadtlohner und seiner Frau im September 2023: Der Tritt, den sie von ihrem mittlerweile getrennt lebenden Mann an den Oberschenkel erhalten hat, habe letztlich das Fass zum Überlaufen gebracht.

Kurz darauf vertraute sie sich ihrem Bruder an – und verließ die gemeinsame Wohnung. Nach vielen Jahren, in denen Aggression keine Seltenheit gewesen war. Es gab aber noch einen weiteren Anklagevorwurf gegen den Stadtlohner (40).

Noch fast zwei Wochen nach dem Vorfall stellte die Rechtsmedizin ein großes Hämatom am Oberschenkel der Frau fest. Fünf, sechs Wochen habe sie starke Schmerzen gehabt, erklärte die Zeugin. Durch einen „Tritt wie beim Fußball“.

Vorausgegangen war ein Streit, der sich aufgeschaukelt habe. „Er ist total ausgerastet“, erklärte die Frau. Das passiere häufiger; vor allem, wenn etwas nicht so laufe, wie ihr Mann es wolle.

Nicht der erste Übergriff

Probleme habe es über die Jahre immer mal gegeben, mit „seelischen wie körperlichen“ Übergriffen. „Man hofft aber immer, dass er sich bessert“, beantwortete die Zeugin die Frage des Richters, warum sie sich nicht schon früher von ihrem Mann getrennt habe.

An diesem Abend sei es dann zu viel gewesen. Womöglich sei sie auch laut geworden, womöglich auch mal beleidigend. Das alles rechtfertige natürlich nicht diesen Übergriff, betonte der Richter umgehend.

Nach diesem Vorfall sei sie nicht mehr zu ihm zurückgekehrt. „Mein Bruder hat mich in einem erbärmlichen Zustand gesehen“, fasste sie ihre Situation in Worte.

Darauf wandte sich der Richter an den Stadtlohner: „Es spricht einiges dafür, dass ihre Frau die Wahrheit sagt.“ Darauf brach der Angeklagte sein Schweigen, Zeugen mussten keine mehr gehört werden.

„Zu 90 Prozent stimmt das alles. Wir haben uns gegenseitig beleidigt“, so der Angeklagte. Er habe viel Stress gehabt, der Tritt sei aus der Emotion heraus gefallen.

Den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung entkräftete der Richter darauf: „Ich sehe einen Schuh nicht als gefährliches Tatwerkzeug.“ Somit sei eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung vertretbar.

Abgeschwächt wurde letztlich auch der zweite Tatvorwurf: Der Stadtlohner war von der Polizei mit dem Auto kontrolliert worden. Ohne gültige Fahrerlaubnis. Diese war ihm einige Monate zuvor entzogen worden. Endgültig.

Dieses Wissen habe dem Angeklagten allerdings wohl gefehlt. Er habe gedacht, dass die Sperre abgelaufen sei. „Sie hätten die aber neu beantragen müssen“, erklärte der Richter. Aus dem vorsätzlichen wurde letztlich ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.

In beiden Punkten ging die Anklagevertreterin mit. In Summe sah diese 100 Tagessätze zu 70 Euro als angemessen an. „Der Streit hat sich aufgeschaukelt, sie haben aus einer starken Emotion heraus agiert“, erklärte sie. Der Angeklagte habe sich entsprechend eingelassen.

Es handele sich aber eben auch um ein sehr großes Hämatom. Im zweiten Falle hätte der Angeklagte eigentlich wissen müssen, dass er noch nicht wieder fahren dürfe. Zusätzlich beantragte sie eine erneute Sperrfrist von sechs Monaten.

Richter sieht Aggressionsproblem

Als „deutlich überzogen“ sah der Verteidiger diesen Strafantrag an: „Es gab eine deutliche Emotionssteigerung, was natürlich einen Tritt nicht entschuldigt.“ Sein Mandant sei geständig. Im zweiten Fall habe der Stadtlohner einfach nicht gewusst, dass die Sperrfrist noch laufe. Eine weitere sei nicht zweckmäßig.

In der Summe lande er bei 30 Tagessätzen zu 80 Euro. Der Angeklagte gab noch einmal zu, dass er im Leben schon viele Fehler gemacht habe: „Ich fühle mich schon genug bestraft.“

Im Urteil folgte der Richter dann dem Strafantrag: 100 Tagessätze zu 70 Euro. In beiden Fällen sei der Stadtlohner im Grunde geständig gewesen. Der Tritt sei aber „massiv“ gewesen. Im zweiten Falle könne er nicht abschließend beurteilen, ob der Angeklagte bewusst so gehandelt habe.

Anerkennen müsse man, dass dieser noch nicht negativ in Erscheinung getreten sei. Allerdings sehe er bei diesem ein großes Aggressionsproblem. „Arbeiten Sie an sich“, so der Rat des Richters. In Richtung des Verteidigers meinte er, der Strafantrag der Anklagevertreterin sei sogar noch maßvoll gewesen.