Stadtlohner würgte und schlug seine Freundin mehrfach 23-Jähriger verantwortet sich vor Gericht

Stadtlohner würgte und schlug seine Freundin mehrfach
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Ein 23-Jähriger Mann steht wegen vier Strafereignissen vor Gericht. Der gebürtige Stadtlohner muss sich für Beleidigungen, Vandalismus und Körperverletzung verantworten. Dabei waren keine der Punkte einmalige Ereignisse. Heute absolviert der junge Mann eine Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker.

Am 22. September 2022 weitet er sein Strafregister aus, als er seine damalige Freundin (jetzt 19 Jahre alt und wohnhaft in Bochum) körperlich misshandelt. Laut ihrer Aussage gab es einen Streit zwischen den Beiden in ihrem Zimmer. Im Zuge dessen ging der Stadtlohner ihr an den Hals und würgte sie für 30 Sekunden. Anschließend schlug er sie auf den Arm und ins Gesicht.

Streit um Drogen

Der Angeklagte schilderte diese Situation etwas anders. Zwar räumte er die Tat ein. Allerdings habe er sie laut seiner Aussage drei Sekunden, statt 30 gewürgt. Zudem sei es ein wechselseitiger Streit mit Geschubse gewesen, in welchem auch sie handgreiflich gewesen sein soll. Als Hauptgrund des Streits standen Drogen im Vordergrund. Nachdem er ihr keine Substanzen geben wollte, baute sich der Streit auf.

Er selbst stand dabei unter dem Einfluss von Amphetaminen und Ecstasy, so sein Aussage. In der zweiten Hälfte des letzten Jahres habe er außerdem ein starkes Alkoholproblem gehabt und trank täglich wohl zwischen ein und zwei Liter Schnaps.

Vage Erinnerungen

Das zweite mal fiel der 23-Jährige durch Vandalismus auf. Und zwar beschädigte er am 27. Oktober 2022 die Außenspiegel von insgesamt vier Kleinwägen sowie von einem Firmentransporter. Die Eigentümer der Autos standen als Zeugen ebenfalls vor Gericht. Außerdem soll er die verschlossene Tür seiner Exfreundin eingetreten haben, wodurch der Türrahmen splitterte.

Die junge Frau rief daraufhin die Polizei, die kurz darauf auch eintraf. Die Beamtin und den Beamten beleidigte der Stadtlohner daraufhin. Unter anderem fielen auch sexistische Beleidigungen gegenüber der Beamtin. Auch sie waren als Zeugen geladen. Laut seines Anwalts soll der Angeklagte jedoch keine Erinnerungen an diesen Tag haben.

Aufgrund einer Verletzung nahm er zum Zeitpunkt der Tat angeblich Schmerzmittel ein. Diese spülte er wohl mit Korn herunter, was seinen Promillewert auf mindestens 1 erhöhte. Die Polizei stellte diesen Wert nach einem Alkoholtest fest.

Tat abgestritten

Eine „vorsätzliche Gesundheitsschädigung“ am 22. November 2022 führte zum dritten Tatbestand. Auch hierbei soll seine Freundin betroffen gewesen sein und die Polizei gerufen haben. Wieder sei es ein Schlag auf den Oberarm gewesen. Der angehende Konstruktionsmechaniker streitet diese Tat jedoch ab.

Er will der Exfreundin zwar einen Besuch abgestattet haben und auch lauter geworden sein. Allerdings soll es an diesem Tag keine körperliche Auseinandersetzung gegeben haben. Die Strafakte dokumentiert jedoch einen Einsatz von Polizeibeamten, da die Geschädigte erneut wegen eines Faustschlags auf den Oberarm um Hilfe bat.

Ein Schlüsselmoment

Die letzte Tat spielte sich am 15. Dezember 2022 ab. Der Angeklagte habe an diesem Nachmittag den Notruf selbst gewählt. Unter Einfluss von Drogen beleidigte er auch an diesem Tag die Polizei. Die ganzen Geschehnisse führten jedoch dazu, dass er sich aus eigener Verzweiflung Hilfe suchte, auch aus Gründen seiner Alkoholsucht.

Dies beförderte ihn in eine psychiatrische Anstalt. Und dies öffnete ihn wohl erstmals die Augen, als er in der Klinik an ein Bett fixiert wurde. „Das war für mich ein Schockmoment“, schilderte der 23-Jährige in der Anhörung.

Mit seinen Erklärungen zeigte er außerdem Reue. „Ich werde für die genannten Punkte gerade stehen“, fügt er hinzu. Bei den Geschädigten entschuldigte er sich im Gerichtssaal.

Das Urteil

Nach der Anhörung plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Dadurch, dass der Angeklagte sich eigenständig psychiatrische Hilfe zuzog, könne die Strafe seines Erachtens als Bewährungsstrafe ausgesetzt werden. Außerdem warf er eine Geldstrafe von 800 Euro sowie 80 Sozialstunden in den Raum.

Ähnlich entschied sich auch der Richter: Dieser verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Außerdem kommt auf den Angeklagten eine Geldbuße von 800 Euro zu, die er in monatlichen Raten von je 40 Euro abzahlen kann.