Stadtlohner sucht Pistole übers Darknet Bei „Übergabe“ schlagen verdeckte Ermittler zu

Stadtlohner interessiert sich für Pistole: Zugriff erfolgt bei „Übergabe“
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Es war wohl eine Mischung aus Neugier und Naivität, die einem jungen Stadtlohner zum Verhängnis wurde. Verteidiger wie Richter bescheinigten dem 24-Jährigen eine gewisse Affinität zu Waffen.

Als sich dieser Ende 2022 über das Darknet für eine Pistole interessierte, lief er geradewegs verdeckten Ermittlern in die Arme. Das kommt ihm teuer zu stehen, wie sich im Amtsgericht zeigte.

Schon im jugendlichen Alter habe ihm der Vater die ersten Waffen überlassen, erklärte der Verteidiger in seiner Einlassung. Diese Affinität sei auf den Sohn, seinen Mandanten, übergegangen.

Ende 2022 suchte der 24-Jährige über das Darknet Kontakt zu einem Mann, der Waffen anbot. In den USA, wie sich herausstellte. Unter anderem interessierte er sich für ein Sturmgewehr und auch Handgranaten, konkret für eine halbautomatische Pistole vom Typ Glock 17. Der Fall wurde Ermittlern in Deutschland zugespielt.

Angeklagter

Bei der „Übergabe“ im März 2023 an einem Schnellrestaurant in Dorsten war es dann zum Übergriff durch Polizeibeamte gekommen. „Die körperlichen und vor allem psychischen Folgen sind bis heute bei ihm spürbar“, meinte der Verteidiger.

Alles in allem sei dies alles „eine bekloppte Idee“ gewesen. „Mein Mandant ist völlig überwältigt von dem, was er losgetreten hat“, meinte der Verteidiger. Der 24-Jährige habe das Interesse bekundet, mal „in den Wald zu gehen und zu schießen“.

Der kriminalpolizeiliche Vermerk, den der Richter verlas, brachte Licht ins Dunkel. Demnach habe das Bundeskriminalamt eben im Dezember 2022 erfahren, dass sich der Angeklagte in den USA nach Waffen erkundigt habe.

Darauf habe ein verdeckter Beamter im Januar 2023 das Kaufinteresse des Stadtlohners aufgenommen. Im Februar leistete dieser eine Anzahlung über 150 Euro per digitalem Gutschein auf eine Pistole, darauf wurde die Kommunikation an einen polizeilichen Scheinverkäufer vom Landeskriminalamt NRW übergeben.

Dieser vereinbarte einen Treffpunkt zur Übergabe. Und zu diesem erschien der 24-Jährige auch – mit 1150 Euro im Gepäck. Darauf wurde er von einer Spezialeinheit der Polizei überwältigt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden unter anderem ein I-Phone sowie USB-Sticks mit Dateien mit Waffenbezug sichergestellt. Ebenso unter anderem ein Samurai-Schwert.

Aufgrund der eindeutigen Beweislage sah der Anklagevertreter den Verstoß gegen das Waffengesetz als erwiesen an. Der Versuch sei strafbar. Dass es sich allein um Neugier und Naivität gehandelt habe, wollte er so nicht stehen lassen: „Warum haben Sie sich dann auch für ein Sturmgewehr und Handgranaten interessiert. Das ist nicht plausibel.“

Womöglich habe der Angeklagte auch „andere Sachen geplant“ als allein mal im Wald zu schießen. „Sie wollten eine Waffe kaufen, das ist unbestritten“, meinte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er könne auch keinen minderschweren Fall geltend machen: 6 Monate auf Bewährung seien angemessen.

Ein „bemerkenswerter Antrag“, befand der Verteidiger. Sein Mandant habe sich aus fast kindlicher Neugier für eine Waffe interessiert, das sei spannenderweise erwidert worden. „Er hat keine Person in Deutschland aktiv kontaktiert, er ist vielmehr mehrfach getriggert und unter Druck gesetzt worden“, so der Verteidiger.

Das Treffen sei letztlich komplett polizeilich überwacht gewesen, es habe zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit des Erwerbs einer Waffe bestanden. Entsprechend gelte es die Strafe zu mildern, er forderte 50 Tagessätze zu je 40 Euro.

Der Richter sah den versuchten vorsätzlichen Erwerb einer halbautomatischen Waffe als erwiesen an. Ohne Waffenkarte. Er könne auch keinen minderschweren Fall anerkennen, eine Strafrahmenverschiebung hin zu einer Geldstrafe sei aber vertretbar, weil es vor allem beim Versuch geblieben war und keine Gefahr bestanden habe: 150 Tagessätze zu je 40 Euro.

Beim 24-Jährigen liege zweifelsfrei ein „Waffenfetisch“ vor – mit einem gewissen Maß an krimineller Energie. „Sie hatten schon unbrauchbare Kriegswaffen zuhause“, betonte der Richter. Und wäre das Interesse an Sturmgewehr und Handgranaten bestärkt worden, dann läge der Fall sicher nicht beim Amtsgericht.

„Das Verfahren hat Sie beeindruckt“, erklärte der Richter. Er hoffe, dass der Angeklagte aus einem „Dumme-Jungen-Einfall“ gelernt habe. „Sie haben nun eine Vorstrafe und stehen entsprechend ab sofort unter Beobachtung“, wandte sich der Richter mahnend an den 24-Jährigen.