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Stadtlohner hatte Videos von Kindesmissbrauch auf dem Handy gespeichert
Kinderpornografie
Ein 35 Jahre alter Stadtlohner hatte eine Flut von pornografischen Videos auf seinen Smartphones gespeichert, darunter auch kinderpornografische Filme. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.
Die Auflistung des Staatsanwalts war schwer zu ertragen: Er schilderte vor Gericht den Inhalt von rund 50 Videos, die zeigen, wie Kinder und Kleinkinder sexuell schwer misshandelt oder brutal vergewaltigt werden. Die Videos hatte die Polizei auf zwei Handys und einem Tablet entdeckt, die einem 35 Jahre alten Stadtlohner gehören.
Der 35-Jährige musste sich am Freitag vor dem Amtsgericht in Ahaus verantworten. Der Vorwurf lautete: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.
Videos aus Neugierde behalten
Der Angeklagte räumte den Besitz der kinderpornografischen Videos ein. Aber er bestritt vehement, pädophil zu sein: „Ich habe keine solchen Neigungen. Wenn es so wäre, würde ich das hier zugeben.“ Und weiterverbreitet habe er die Videos auch nicht.
Wie aber kamen die Filme auf sein Handy? Und warum hat er sie gespeichert? Der Angeklagte hatte folgende Erklärung. Über einen Facebook-Kontakt habe er sich pornografische Fotos und Videos schicken lassen. Die kinderpornografischen Darstellungen seien unangefordert unter zahlreichen anderen pornografischen Inhalten gewesen. Aus Neugierde habe er sie alle gespeichert und sich auch manche kinderpornografischen Filme angesehen. „Ich habe mich nicht gut dabei gefühlt“, sagte der Angeklagte.
Tausende pornografische Bilder gespeichert
In der Tat zeigten die Auswertungen der Polizei, dass der Mann über 30.000 pornografische Bilder und mehr als 3000 Videos auf seinen Geräten gespeichert hatte. Die kinderpornografische Darstellungen bildeten mit 50 Videos nur einen relativ kleinen Anteil.
Im Laufe der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der 35-jährige die Kinderpornografie wohl auch nicht weiterverbreitet hat. Doch allein der Besitz von kinderpornografischen Schriften kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Staatsanwalt: Videos hätten sofort gelöscht werden müssen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft redete dem Angeklagten ins Gewissen: „Sie sehen das Unrecht. Sie sehen, wie Kinder vergewaltigt werden. Da hätten Sie tätig werden müssen. Sie hätten die Videos sofort löschen müssen. Besser noch: Sie hätten sich an die Behörden wenden müssen. Das wäre Ihre Pflicht als Erwachsener gewesen“, so der Staatsanwalt. Er plädierte auf eine dreimonatige Freiheitsstrafe und 3000 Euro Geldbuße. Weil der Angeklagte geständig war und sich bislang nichts zu Schulden hatte kommen lassen, sollte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Verteidiger bat um eine „milde Bestrafung“, weil dem Angeklagten bewusst sei, dass er „einen Riesenfehler“ gemacht habe. Der 35-Jährige entschuldigte sich vor dem Urteilsspruch und versprach, sich einer sexualtherapeutischen Diagnose zu unterziehen – und wenn nötig auch einer Therapie.
Fünf Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe
Unter diesen Vorzeichen verhängte der Richter eine fünfmonatige Freiheitstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße von 1000 Euro. Er sprach von einem „milden Urteil“. Auch wenn der Angeklagte nicht vorbestraft sei und nicht gezielt nach kinderpornografischen Material gesucht habe, reiche eine Geldstrafe allein nicht aus, weil die Videos schwerste Straftaten zeigten und jeder, der die Bilder besitze, dem auch Vorschub leiste.
Der Richter wies auch darauf hin, dass der Gesetzgeber eine erhebliche Verschärfung des Strafrahmens plane. Dann werde auch der Besitz kinderpornografischer Schriften mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe belegt.