Dass er letztlich in einer längeren Phase Drogen konsumiert hatte, das war unstrittig. Für gleich 18 selbstständige Handlungen musste sich ein Stadtlohner nun vor Gericht verantworten. Ein ganzes Sammelsurium an Vorwürfen, das vor allem durch das minutenlange Verlesen von Chatprotokollen im Amtsgericht rekapituliert werden konnte.
Überwiegend glaubhaft bestätigt durch den 33-Jährigen. Soweit es die Erinnerungen noch zuließen. Denn: Die Taten lagen bereits über drei Jahre zurück. Vorweg: Ein gravierender Tatvorwurf konnte nicht hinreichend nachgewiesen werden.
Es waren wohl unruhige Zeiten, die der Stadtlohner zwischen April und Oktober 2021 durchgemacht hat. Immer wieder besorgte er sich Betäubungsmittel – von Amphetaminen bis hin zu Marihuana. Überwiegend zum Eigenkonsum, aber auch, um diese mit anderen zu teilen oder an andere abzugeben.
Aufgedeckt wurde vieles nach einer Hausdurchsuchung im Mai 2023, bei der ein Handy mit den entsprechenden Chatprotokollen sichergestellt worden war. Anbei ein vierstelliger Bargeldbetrag, der den Verdacht des gewerbsmäßigen Handelns erhärtete.
Gewerbsmäßiger Handel nicht nachweisbar
Letzterer konnte allerdings nicht durch die Chatverläufe nachgewiesen werden. Es gab allein Hinweise: So war in einem Chat von einer „Provision“ die Rede. Auch habe er eine Bekannte „entlasten“ wollen, die er scheinbar beeindrucken wollte. „Sie hatten zumindest die Idee, in den Handel mit Betäubungsmitteln einzusteigen“, meinte der Richter folgernd. Eine „fixe Idee“, wie der 33-Jährige anmerkte: „Es ist aber nie etwas daraus geworden.“ Ebenso verworfen habe er den Ansatz, mit einem Bekannten den Anbau von Cannabis anzustoßen.
Nicht widerlegen konnte der Stadtlohner zwei verbliebene schwerwiegende Vorwürfe: den Erwerb von und den Handel mit Cannabis in besonders schwerem Fall. Sprich in nicht-geringen Mengen, wobei es beim Handel beim strafbaren Versuch geblieben war. „Hab reichlich Grünes da“, hieß es zum Beispiel in einer Nachricht.
Letztlich forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als Gesamtstrafe 15 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Einschließlich einer Auflage von 100 Sozialstunden. „Sie haben eine gute Sozialprognose und sind länger drogenfrei“, hieß es im Plädoyer. Dagegen stünden aber auch zweimal nicht-geringe Mengen.
Für überzogen hielt diesen Antrag der Verteidiger. „Er hat sich zweifellos strafbar gemacht. Aber: In fast allen Fällen bewegen wir uns am unteren Rahmen.“ Sieben Monate zur Bewährung seien angemessen. Sein Mandant habe „sein Leben auf die Reihe bekommen“.
Bewährungsstrafe möglich
Auf zehn Monate urteilte letztlich das Gericht. „Sie haben unstrittig konsumiert, auch so einiges zu der Zeit“, sagte der Richter. Weiter: „Das Geständnis ist ehrlich, Sie sind kooperativ, es ist Ihre erste Verurteilung“, hielt der Richter fest, warum er die Strafe zur Bewährung aussetzen könne. Auf der anderen Seiten stünden eben auch besagte „besonders schwere Fälle“. Um die Abstinenz zu festigen, legte er dem 33-Jährigen sechs Gespräche in der Drogenberatung auf. Ebenso 100 Sozialstunden.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 1. Februar 2025.