Stadtlohner bedrohen, rauben, schlagen zu „Wodka, Gras und Koks“ im Spiel

Stadtlohner bedrohen, rauben, schlagen zu: „Wodka, Gras und Koks“ im Spiel
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Es geht um Raub und um Körperverletzungen. Um Nötigung, Drohungen und Beleidigungen. Um einen Supermarkt-Einbruch und einen Angriff auf Polizisten.

Wegen dieser Delikte müssen sich seit Dienstag zwei 20 und 29 Jahre alte Männer aus Stadtlohn am Landgericht in Münster verteidigen. Laut Anklage haben sie zwischen Februar und September 2024 die Städte Stadtlohn und Ochtrup unsicher gemacht. Die Taten sollen sie mal gemeinsam, mal getrennt und mal mit anderen Komplizen begangen haben.

Gleich vier Anklagen breitete die Staatsanwältin vor der 9. Großen Strafkammer aus. Der erste und wichtigste Vorwurf ist ein besonders schwerer Raub am 19. September in einer Gemeinschaftsunterkunft an der Klosterstraße in Stadtlohn.

Dort sollen die beiden Angeklagten gewaltsam ins Zimmer eines Bewohners eingedrungen sein. Mit einem Messer hätten sie den Mann an Leib und Leben bedroht, um von ihm 500 Euro zu erpressen. Mit Schlägen und Tritten sollen sie ihn misshandelt haben. Schließlich seien sie mit dessen Geldbörse geflüchtet.

Die  Gemeinschaftsunterkunft an der Klosterstraße in Stadtlohn. Dort sollen die Stadtlohner einen Bewohner bedroht habenn.
In der Gemeinschaftsunterkunft an der Klosterstraße in Stadtlohn sollen die beiden Angeklagten einen Bewohner bedroht haben, um von ihm 500 Euro zu erpressen. © Michael Schley

Die Anklagen 2 und 3 richten sich gegen den jüngeren Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Taten im vergangenen Jahr erst 19 Jahre alt und damit Heranwachsender war. Am 29. Februar griff er Polizeibeamte an, die bei ihm zu Hause wegen Ruhestörung anrückten.

Dabei verletzte er einen Polizisten und deren Kollegen. Dazu legte er am Dienstag ein Geständnis ab. Bei der Tat habe er stark unter Drogen und Alkohol gestanden, wie er erklärte: „Wodka, Gras und Koks.“

Am 13. Februar versuchte er zusammen mit zwei anderen Tätern, in Ochtrup einen Getränkeautomaten aufzutreten. Auch das gab der 20-Jährige zu. Den dabei entstandenen hohen Sachschaden von 3000 bis 4000 Euro konnte er sich aber nicht erklären.

Am 3. Mai soll er in Stadtlohn einem Fahrradfahrer unter Gewaltandrohung ein 2000 Euro teures E-Bike entrissen haben, das er später zurückbrachte. Daran konnte er sich jetzt nicht mehr erinnern, wollte es aber auch nicht ausschließen.

Einbruch in den K+K-Markt

Die vierte Anklage ging an die Adresse des 29-Jährigen und lautete auf besonders schweren gewerblichen Diebstahl. Er soll am 11. März nachts um 3.53 Uhr zusammen mit einem Komplizen in einen K+K-Markt in Stadtlohn eingebrochen sein und dabei erhebliche Beute gemacht haben. Unter anderem 18 Flaschen Wodka und mehr als 400 Päckchen Rasierklingen.

Dabei wurde ein stiller Alarm ausgelöst und der Angeklagte am Tatort festgenommen. Der Mittäter konnte fliehen und ist bis heute nicht greifbar.

Die Tat räumte der 29-Jährige nur teilweise ein. Sein Komplize habe den Einbruch alleine verübt und ihn erst danach angerufen, um die Beute mit seinem PKW abzutransportieren.

Das Landgericht in Münster
Am Landgericht in Münster wird der Fall der Stadtlohner verhandelt. © Matthias Münch

Zur Hauptanklage, dem Raubüberfall im Obdachlosenheim in Stadtlohn, schwiegen die Angeklagten. Sie würden sich dazu möglicherweise später äußern, erklärten ihre Verteidiger. Der Vorsitzende der Strafkammer wies die jungen Männer darauf hin, dass sich ein frühes Geständnis vor der Beweisaufnahme strafmildernd auswirken könnte.

Doch sie blieben bei ihrer Strategie und schienen damit zumindest am Dienstag Erfolg zu haben. Denn der Hauptbelastungszeuge, das mutmaßliche Opfer, erschien nicht vor Gericht. Er soll nun zum nächsten Termin vorgeführt werden.

Das trifft auch auf den jüngeren Angeklagten zu. Er sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Herford und wird von dort immer zur Verhandlung nach Münster gebracht. Der 29-Jährige ist auf freiem Fuß.

Wüste Beleidigungen

Nicht durchweg ging es bierernst am ersten Prozesstag zu. Immer mal wieder lächelten sich die beiden Angeklagten zu. Und zur zweiten Anklage bat der Vorsitzende den Jüngeren um Aufklärung. Als er vor einem Jahr auf die Polizisten losging, schleuderte er ihnen neben wüsten Beleidigungen auch folgenden Satz entgegen: „Mein Land Russland wird euch alle f....“

Er sei doch aber deutscher Staatsbürger, fragte der Richter. Der junge Mann bejahte. Das sei Blödsinn gewesen. Immerhin deutet sein Name auf russische Wurzeln hin.

  • Der Prozess wird am 5. März fortgesetzt.