Stadtlohner (41) greift Polizeibeamte an - 5000 Euro Strafe Geselliger Abend eskaliert

Stadtlohner greift Polizeibeamte an: Geselliger Abend eskaliert
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Es sollte eigentlich ein geselliger Abend mit Kollegen werden. Am Ende eskalierte dieser für einen Stadtlohner komplett.

Irgendwann in dieser Nacht im November 2023 stand der 41-Jährige mit einer stark blutenden Platzwunde am Kopf vor einer Gaststätte. Herbeigerufene Polizeibeamte wollten helfen – und wurden letztlich vom Stadtlohner gar angegriffen. Das kommt diesem nun teuer zu stehen.

Gut acht Stunden habe er in gemütlicher Runde an diesem Tag schon getrunken. „Sicher eine halbe Kiste Bier, später auch mal ein Jägermeister“, berichtete der Angeklagte im Amtsgericht Ahaus.

Auf „7 von 10“ schätze er seinen Betrunkenheitsgrad ein zum Zeitpunkt des Vorfalls. Wie es letztlich dazu gekommen war, daran konnte er sich nur noch in Bruchstücken erinnern.

„Ich weiß selbst nicht, wie es zu der Platzwunde gekommen ist“, berichtete der 41-Jährige. Ein Blackout, dem Alkohol geschuldet. Er wisse aber noch, dass er nach den Polizisten getreten und diese auch beleidigt habe.

Unter anderem mit „Halt die Fresse!“. Warum er den Polizeibeamten erzählt habe, er hätte zudem noch Amphetamin zu sich genommen, dafür habe er keine Erklärung.

Schläge und Tritte gegen Polizisten

Einer der betroffenen Polizeibeamten sagte aus, dass der ursprüngliche Einsatzzweck auf Körperverletzung gelautet habe. „Vor Ort stellte sich dann aber schnell heraus, dass wir es mit einer hilflosen Person zu tun hatten“, so der Polizeibeamte.

Diese soll „eigenständig gestürzt“ sein und sich dabei die Platzwunde zugezogen haben. Mit zwei Einsatzwagen sei man schnell vor Ort gewesen.

„Zunächst hat er uns ignoriert, später wollte er sich dann unseren Maßnahmen entziehen, schlug in unsere Richtung“, führte der Polizist weiter aus. Wie gesagt: Man habe allein helfen wollen, es habe ja kein Straftatbestand vorgelegen.

Das änderte sich dann. Um weitere Straftaten zu verhindern, sei der Stadtlohner am Boden fixiert worden. Dort habe er versucht, nach den Beamten zu treten.

Als der Mann das Zuführen in den mittlerweile angekommenen RTW verweigert habe, habe man diesen zum Streifenwagen gebracht. „Dabei hat er uns auch von hinten an den Beinen getreten“, so der Zeuge. Verletzt worden sei aber niemand. Im Streifenwagen selbst habe er die Beamten dann beleidigt.

Letztlich sei der Stadtlohner dann doch statt zur Wache ins Krankenhaus gebracht worden. Der Angeklagte sei stark alkoholisiert gewesen, aber nicht so sehr, dass er „nicht mehr Herr seiner Sinne“ gewesen sei.

Der Angeklagte nutzte darauf die Gelegenheit, sich bei allen drei Beamten zu entschuldigen.

Dass ein solcher Vorfall gerade in diesen Zeiten, in denen Angriffe gegen Rettungskräfte auch medial für Aufmerksamkeit sorgten, sehr „unglücklich“ sei, erkannte der 41-Jährige ebenso an. „Das wird nie wieder vorkommen, das soll mir eine Lehre sein“, betonte dieser mehrfach.

Der Registerauszug belegte, dass der Stadtlohner tatsächlich bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war.

Eine komplette Schuldunfähigkeit schloss der Richter nach Abschluss der Beweisaufnahme aus. „Der Pegel war sicher ordentlich. Leider wurde keine Blutprobe entnommen“, so der Richter.

Dass der Grad der Alkoholisierung letztlich als strafmildernd zu werten sei, bestätigte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Womöglich komme ob des möglichen Sturzes noch eine gewisse „Verwirrtheit“ hinzu.

Für den tätlichen Angriff sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die versuchte vorsätzliche Körperverletzung sehe er 90 Tagessätze zu 50 Euro als angemessen an. Hinzu kämen weitere 30 Tagessätze für die Beleidigung – als Gesamtstrafe seien 100 Tagessätze zu 50 Euro angemessen.

Verminderte Schuldfähigkeit

Diesem Antrag folgte der Richter. „Wir haben sicher den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit“, erklärte er. Dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine vorgesehene kurze Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen umwandele, sei angemessen.

„Ich glaube Ihnen, dass das nicht mehr vorkommt. Wir reden aber keinesfalls von einem Kavaliersdelikt“, erklärte der Richter. Mit in Summe 5000 Euro handele es sich schon um eine „hohe Strafe“. Damit konnte sich der Angeklagte aber umgehend abfinden: „Ich bin froh, dass ich es hinter mir habe.“