Stadtlohner hat Bilder junger Mädchen auf dem Handy „Vielleicht war es Neugier“

Stadtlohner verschafft sich kinderpornografische Bilder
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Er sei da irgendwie reingerutscht. Warum er sich kinderpornografische Bilder auf sein Handy heruntergeladen hatte, das konnte sich ein Stadtlohner nicht erklären. Dass womöglich aber doch eine pädophile Neigung dazu geführt hat, darauf deutete in der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Ahaus so einiges hin.

Nach und nach wurde der 56-Jährige in der Verhandlung einsichtiger. Er werde eine Sexualtherapie antreten; eine Auflage, die ihm im Amtsgericht am Ende auch mitgegeben wurde. Eindringlich.

Drei Bilder mit Kindern im Alter zwischen 5 und 10 Jahren in sexuell aufreizenden Posen waren bei einer Hausdurchsuchung im März 2023 auf dem Mobiltelefon des Stadtlohners gefunden worden. Insgesamt waren es wohl fünf, wie sich im Auswertungsprotokoll zeigte. An diese Bilder war der 56-Jährige über eine Plattform im Internet gekommen.

„Da bekenne ich mich auch schuldig“, gab der Angeklagte gleich zu. Er habe im Chat „rumgeschrieben“, ein Chatpartner habe ihm ein erstes Bild geschickt und er habe draufgeklickt. „Ich kann es nicht nachvollziehen“, erklärte er. Eigentlich habe er über diese Plattform Kontakt zu Frauen gesucht: „Bei mir und meiner Partnerin läuft es sexuell nicht mehr so gut.“ Ein sexuelles Interesse an Minderjährigen bestehe nicht: „Vielleicht war es Neugier.“

Chatverläufe zeichnen klares Bild

Dass die Chatverläufe die Sache anders darstellten, das hielt der Richter dagegen. Exemplarisch verlas er einen. Nach einer ersten Kontaktaufnahme zu einer Frau sei die immer gleiche Frage gekommen: „Kinder, wie alt, welches Geschlecht?“ Er suche eine „offene Mutter mit Tochter für Treffen“. „Viele haben darauf den Chat abgebrochen“, sagte der Richter. Eine entsprechende „Fantasie“ sei offensichtlich: „Der Gedanke ist in ihrem Kopf.“ Weiter: „Wenn Sie eine pädophile Neigung haben, dann müssen Sie etwas daran machen.“

Wenn der Angeklagte dies zugebe, dann werde ihm das Gericht daraus „keinen Strick drehen“. Darauf gab der Stadtlohner zu, dass er tatsächlich bereits auf der Suche nach einer therapeutischen Betreuung sei: „Ich bin mir nicht sicher, ob ich eine pädophile Neigung habe.“ Dass dem so sein könnte, das bekräftigten laut Auswertungsprotokoll des Handys auch einschlägige Anfragen in Suchmaschinen.

Für die Staatsanwältin hatte sich der Sachverhalt laut Anklage bestätigt. „Sie sind umfassend geständig, ohne Vorstrafen, schließen eine pädophile Neigung nicht aus.“ Darauf deuteten nicht zuletzt die Chatverläufe hin. „Zweifellos ging die Initiative auch von Ihnen aus“, erklärte die Anklagevertreterin. Für den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sehe sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten als angemessen an. Auf Bewährung.

Auch der Verteidiger verwies auf das umfassende Geständnis. „Er kann es sich selbst nicht erklären“, meinte er. Das Problem sei da, „er hat sich strafbar gemacht“. Zehn Monate zur Bewährung sah der Verteidiger als angemessen an. Dass er eine Therapie antreten werde, habe sein Mandant ja schon erklärt. Und er lebe in soliden Strukturen.

Das Schöffengericht folgte letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft: ein Jahr und drei Monate für das Verschaffen von kinderpornografischen Inhalten. Das Geständnis, die Bilder auf dem Handy, die Suchanfragen im Internet, die Chatverläufe – das alles setze das Puzzle zusammen. „Das Geständnis ist auch absolut glaubwürdig“, erklärte der Richter. Ohne es verharmlosen zu wollen, so seien es verhältnismäßig wenig Bilder und es gebe deutlich schwerwiegendere Inhalte.

Therapie als dringliche Auflage

Aber: Die Mädchen waren sehr jung. Der Angeklagte habe zudem viele Versuche gestartet, so dass man davon ausgehen könne, dass mehr Bilder über das Handy gegangen sind. Und: „Was wäre passiert, wenn ein Chatpartner wirklich auf ihre Anfrage eingegangen wäre?“

Der Antrag der Staatsanwaltschaft sei sehr nahe am unteren Ende angesiedelt. „Wir gehen davon aus, dass Sie eine Bewährungsstrafe noch beeindrucken wird“, meinte der Richter. Aber auch nur, weil die Bereitschaft zu einer Therapie angedeutet worden sei.

Darum habe sich der Angeklagte unverzüglich zu bemühen, neben einer Geldbuße von 2000 Euro, zu zahlen an den Kinderschutzbund. „Bleiben Sie ehrlich zu sich“, nahm der Richter den Angeklagten in die Pflicht. „Sie werden mich hier nicht mehr sehen“, betonte letzterer.