Die Stadt Stadtlohn bietet im Baugebiet „Alter Dyk“ insgesamt 17 Wohnbaugrundstücke an. Davon stehen 16 Grundstücke zum Verkauf, während für ein weiteres ein Erbbaurecht vergeben wird. Interessierte können sich bis zum 9. März 2025 bewerben. Ausschließlich online.
Kurzer Rückblick: Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Alter Dyk Teil 2“ war Mitte Dezember im Rat erfolgt. Ebenso war über Preis und Vergabekriterien entschieden worden. Diskutiert wurde dabei, wie mit einer von Anliegern gewünschten Baustraße ab Breul umzugehen sei. Dieser Bürgerantrag ist mittlerweile abgelehnt worden (wir berichteten).
Der Geltungsbereich erfasst die Flächen der beiden ehemaligen Hofstellen Kölker und Wewers, einschließlich der umliegenden Grünflächen sowie bestehender einzelner Wohnhäuser. 2021 und 2022 wurde der Erwerb der landwirtschaftlichen Flächen zur Ausweisung von Wohnbauflächen für den Teil 2 des Bebauungsplanes im Rat der Stadt Stadtlohn beschlossen.

Die Grundstücke des Baugebiets Alter Dyk können nun vermarktet werden, die Erschließung soll im laufenden Jahr erfolgen. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt über ein Bewerbungsverfahren nach den vom Rat der Stadt Stadtlohn beschlossenen Richtlinien. So wurde beispielsweise der Grundstückskaufpreis auf 170 Euro/Quadratmeter festgelegt, der Erbbauzins beträgt jährlich 5,50 Euro/Quadratmeter.
Laut Beschluss beinhaltet der Preis jeweils die Erschließungskosten, nicht aber die Vertragsnebenkosten. Detaillierte Informationen zu den Vergaberichtlinien, den Bewerbungsbedingungen sowie den Lageplan finden Interessierte auf der Website der Stadt Stadtlohn. Ebenso wurde im Dezember die Bauverpflichtung auf zwei Jahre ab Fertigstellung der Baustraßen festgesetzt. Und: Die Erwerber der Wohnbaugrundstücke dürfen grundsätzlich noch kein Wohneigentum besitzen.
Bewerbung ausschließlich online
Wie die Stadt mitteilt, gehen erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen ein als Bauplätze vorhanden sind. Somit erfolge die Vergabe der Grundstücke per Losverfahren. Dabei werden die Grundstücke zunächst an Paare oder Personen mit minderjährigen Kindern vergeben. Sofern hierbei nicht alle Grundstücke zugeteilt werden, erfolgt eine Vergabe an Paare ohne Kinder und im Anschluss werden sonstige Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich über das auf der Website bereitgestellte Onlineformular einzureichen: www.stadtlohn.de/wohnbaugrundstücke