Für die Rutsche im Losbergpark wurde jetzt noch einmal ein Sicherheitsgutachten erstellt. Tim Winking (UWG) stellte die Notwendigkeit in Frage.

Für die Rutsche im Losbergpark wurde jetzt noch einmal ein Sicherheitsgutachten erstellt. Tim Winking (UWG) stellte die Notwendigkeit in Frage. © Markus Gehring

Reiz und Risiko: Hangrutsche im Losbergpark nicht für jedes Kind geeignet

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Die Rutsche im Stadtlohner Losbergpark entspricht den Sicherheitsnormen. Aber die schließen nicht jedes Risiko aus. Letztlich müssen die Eltern entscheiden, ob ihr Kind schon rutschen kann.

Stadtlohn

, 30.09.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die große Hangrutsche im Losbergpark entspricht den Normen für Spielplatzsicherheit. Aber sie ist nicht für jedes Kleinkind geeignet. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses deutlich. Die Stadt Stadtlohn hat Konsequenzen gezogen.

Mehrere Bürger, so die Verwaltung, hätten sich beschwert und angeführt, die Rutsche sei „zu gefährlich“. Die Stadtverwaltung, so Fachbereichsleiter Mathias Pennekamp, habe daraufhin umfangreiche Recherchen angestellt. Vor Ort wurden Mütter und Kinder befragt. Der Bauhof, die kommunale Haftpflichtversicherung, Spielplatzbauer und der Lieferant der Rutsche wurden zu Rate gezogen.

Neigung und Kurven sind normgerecht

Ebenso wurde ein schriftliches Gutachten durch einen zertifizierten Spielplatzprüfer erstellt. Das Ergebnis sei, so Mathias Pennekamp, dass die 22 Jahre alte Hangrutsche den DIN-Normen entspreche. Das gelte sowohl für die zwei Kurven wie auch für die Hangneigung.

Allerdings sei nicht jedes Kind in der Lage, die Rutsche ganz ohne Blessuren hinunterzurutschen. „Es braucht eine gewisse Körperspannung. Falls man den Kopf nicht gut festhalten kann, stößt man sich in den Kurven den Kopf“, so heißt es in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung.

Der Aufgang zur Hangrutsche wird jetzt so gestaltet, dass Kleinkinder ihn nicht ohne Hilfe bewältigen können.

Der Aufgang zur Hangrutsche wird jetzt so gestaltet, dass Kleinkinder ihn nicht ohne Hilfe bewältigen können. © Markus Gehring

Sie zitiert dort aber auch aus dem Vorwort der DIN-Norm, nach der auch bei Spielgeräten nicht jedes Risiko ausgeschlossen werden muss: „Das Risiko steht der Sicherheit offenbar entgegen – doch ohne Risiko gibt es keine Anreize zu spielen.“ Die Sicherheitsnormen vermitteln zwischen diesen beiden.

Die Stadt verweist nur darauf, dass es „im Ermessen der Aufsichtsperson“ liege, ob das Kind in der Lage sei, diese Rutsche herunterzurutschen oder nicht. Das Podest der Rutsche und der Zaun werden aber nun so gestaltet, dass Kleinkinder nicht ohne fremde Hilfe auf die Rutsche gelangen können.

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„Und was hat das Gutachten des Spielplatzprüfers gekostet?“, fragte Tim Winking (UWG) in der Bauausschusssitzung. Eine Antwort erwartete er nicht. Ihm ging es vielmehr um eine kritische Anmerkung, ob denn der Prüfungsaufwand wirklich erforderlich gewesen sei. Schließlich habe der Rutschenhersteller ja schon vor der Installation nachweisen müssen, dass die Rutsche den Sicherheitsnormen entspreche. Und am Ende stünden die Eltern selbst in der Verantwortung. Tim Winking: „Ich selbst würde ein Kleinkind da von vorneherein nicht runterrutschen lassen.“