Die Nutzung der Sonnenenergie ist wichtig im Kampf gegen den Klimawandel. Bäume sind es auch. Sie sind zudem wichtig für die Artenvielfalt. Aber was ist, wenn sich der Schattenwurf der Bäume und Photovoltaikanlagen in die Quere kommen?
Mit dieser Frage mussten sich Stadtlohns Politikerinnen und Politiker in den vergangenen Monaten schon mehrfach auseinandersetzen. Bürger hatten beantragt, städtische Bäume zu fällen oder zumindest zu beschneiden, um den effizienteren Betrieb von Solaranlagen zu ermöglichen.
In einer Einzelfallentscheidung hatte der Stadtlohner Umwelt- und Bauausschuss einen entsprechenden Wunsch eines Anwohners im Bereich Wessendorfer Straße/Schützenweg bereits abgelehnt. Der Anwohner hatte beantragt, fünf große städtische Eichen zu fällen oder stark zurückzuschneiden.
Kein Kettensägenmassaker
Jetzt hat der Ausschuss mit breiter Mehrheit ganz grundsätzlich beschlossen: „Die Stadt Stadtlohn führt auf Antrag grundsätzlich keine städtischen Baumfällungen oder Rückschnitte durch, um dem Antragsteller den effizienteren Betrieb einer Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.“
Angeregt hatte diesen Beschluss der Ausschussvorsitzende Otger Harks (SPD) in einer vorangegangenen Sitzung. Er sprach von einem drohenden „Kettensägenmassaker“, das es zu verhindern gelte. Ein Grundsatzbeschluss könnte für eine klare Linie beim Schutz städtischer Bäume bei Schattenwurf auf Photovoltaikanlagen sorgen.
FDP enthält sich der Stimme
Dennis Bausch (FDP) erklärte in der jüngsten Sitzung, auch seine Fraktion sei gegen Baumfällungen für Solaranlagen. Er regte aber an, dass Rückschnitte von Bäumen nicht pauschal ausgeschlossen würden. Darum sollten Ausnahmeregelungen gleich mitformuliert werden. Gegen solche Ausnahmeregelungen wandten sich aber Heinrich Ellers (CDU) und Hubert Icking (UWG).
Sie sprachen sich für den von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussentwurf aus. So entschied es dann auch der Ausschuss mit den Stimmen von CDU, UWG, Grünen und SPD. Die FDP enthielt sich der Stimme. Otger Harks wies darauf hin, dass die politischen Gremien der Stadt auch ohne Ausnahmeregelungen in besonderen Einzelfällen noch über Ausnahmen entscheiden könnten.