Osterfeuer jetzt anmelden Diese Regeln müssen Nachbarschaften und Vereine befolgen

Osterfeuer: Diese Regeln müssen Nachbarschaften und Vereine befolgen
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Jeweils 45 bis 90 Osterfeuer wurden in den vergangenen Jahren in Stadtlohn entzündet. In wenigen Wochen ist es wieder so weit. Darum gibt das Ordnungsamt Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Osterfeuer entzündet werden dürfen.

Grundsätzlich ist es verboten, im Freien Dinge zu verbrennen, aber die Stadtverwaltung kann nach Anmeldung Ausnahmen genehmigen. Dafür gelten aber bestimmte Voraussetzungen und Auflagen.

Aufgestapelte Gehölzreste für ein Osterfeuer
Für die Osterfeuer dürfen nur natürliche Gehölzreste wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum oder unbehandeltes Holz verwendet werden. © picture alliance/dpa

  • Osterfeuer können nur von Glaubensgemeinschaften oder Organisationen organisiert werden und müssen als öffentliche Veranstaltung zugänglich sein. Nachbarschaften und Vereine fallen unter den Oberbegriff Organisationen.
  • Osterfeuer sind nur außerhalb der bebauten Ortsteile zulässig und dürfen nur am Ostersonntag zwischen 17 und 24 Uhr brennen.
  • Es ist wichtig, dass das Feuer nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht wird.
  • Es dürfen nur natürliche Gehölzreste wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum oder unbehandeltes Holz verwendet werden.
  • Brandbeschleuniger dürfen in keinem Fall eingesetzt werden.
  • Das Brennmaterial sollte frühestens 14 Tage vor Ostersonntag zusammengetragen und am Tag vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden, damit Vögel und Kleintiere, die im Schlagabraum Unterschlupf gefunden haben, nicht gefährdet werden.
  • Die Anmeldung eines Osterfeuers ist über das Serviceportal auf www.stadtlohn.de oder beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung möglich. Anmeldungen können bis zum 27. März 2024, 12 Uhr, angenommen werden.

Streit entzündet

Im vergangenen Jahr war in der Stadtlohner Politik ein Streit ums Thema Osterfeuer entbrannt. Die Stadtverwaltung hatte eine Verschärfung der Regelungen vorgeschlagen. Nachbarschaften, so der ursprüngliche Vorschlag, sollten keine Feuer mehr entzünden dürfen. Die Zahl der genehmigungsfähigen Osterfeuer wäre auf 10 bis 15 gesunken.

Dagegen gab es eine breite Mehrheit aus CDU, UWG und FDP. Sie fürchtete, dass eine alte Tradition durch zu viel Bürokratie zerstört werde. SPD und Grüne befürworteten eine strengere Regelung. Sie würde die Feinstaubbelastung verringern und das Klima schützen. Die SPD hält die neue, weiche Regelung für gesetzeswidrig.