OGS-Beiträge für Eltern werden erhöht „Unumgänglich“ wegen Kostensteigerungen

Elternbeiträge für die OGS sollen in zwei Etappen erhöht werden
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Alle vier Grundschulen in Stadtlohn bieten das Bildungsangebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) an. Ziel der OGS ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Bildungs- und Betreuungsplätzen vorzuhalten, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern zu erleichtern. Die Stadt Stadtlohn verfolgt das pädagogische Ziel, Kinder durch die Einrichtung der OGS ganzheitlich besser zu fördern sowie einen Beitrag zu mehr Erziehungs- und Bildungsqualität zu leisten. Qualität kostet.

Aber: Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hatte in ihrem Bericht im Jahr 2018 bereits angemerkt, dass die Elternbeiträge im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW sehr niedrig seien. Diese sollen nun in zwei Etappen gestaffelt erhöht werden, so empfiehlt es der Schul- und Bildungsausschuss (SBA) dem Rat.

Verhältnismäßig geringe Elternbeiträge

Zu den Fakten: Gemäß Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung kann der Schulträger aktuell Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 228 Euro pro Monat pro Kind erheben. Eine soziale Staffelung ist auch im Runderlass vorgesehen sowie eine Ermäßigung für Geschwisterkinder. In Stadtlohn liegt der Beitrag derzeit weit darunter: Für das erste Kind wird der volle Beitragssatz (zurzeit 60 Euro) erhoben und für ein Geschwisterkind oder einen BuT-Leistungsempfänger eine Ermäßigung (zurzeit 30 Euro) angesetzt. Laut Aussage des Trägers gibt es im Schuljahr 2024/2025 rund 40 Prozent Ermäßigungszahler.

In seiner Sitzung im November 2024 hatte der SBA über die künftige Beitragsstruktur beraten und beschlossen, die bisherige einheitliche Beitragsstruktur beizubehalten. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, einen Beitragsvorschlag zu erarbeiten. Die Verwaltung ist bestrebt, bei den Elternbeiträgen der OGS den Kostendeckungsgrad bei maximal rund 50 Prozent zu halten. Ausgenommen davon sind die Raumkosten an den Schulen, vor allem die Containermietkosten, deren Einbeziehung in die Kosten weiterhin nicht erfolgt.

Aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten in den letzten Jahren lag der Kostendeckungsgrad der Stadt im vergangenen Schuljahr bei fast 65 Prozent. Um den Kostendeckungsgrad wieder Richtung 50 Prozent auszurichten, sei eine Erhöhung der Elternbeiträge unumgänglich, heißt es in der Vorlage zur Sitzung am 19. März.

Vorschlag 1: Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge auf 80 Euro bzw. 40 Euro zum kommenden Schuljahr 2025/26 läge der Kostendeckungsgrad noch bei 53,13 Prozent, damit aber noch immer oberhalb der Zielmarke von 50 Prozent. Diese Erhöhung sei durchaus beträchtlich.

Vorschlag 2: Um die Kosten für die Eltern nicht sprunghaft zu stark zu erhöhen, könnten die Elternbeiträge auch in zwei Schritten angepasst werden: Im ersten Jahr (Schuljahr 2025/2026) würden die Elternbeiträge auf 72/36 Euro erhöht, ab dem Schuljahr 2026/2027 erhöhten sich die Beiträge auf 84/42 Euro. Der Kostendeckungsgrad der Stadt läge dann im ersten Jahr noch bei 57,82 Prozent und im zweiten Jahr dann bei 50,79 Prozent. Also nahe der Zielmarke.

Stadtlohn habe sich auf „50 Prozent eingeschossen“, betonte der Erste Beigeordnete Günter Wewers. Kein Muss. Selbst bei Erhöhung sei Stadtlohn noch vergleichsweise günstig: „Das ist es uns aber auch wert.“ Allein aus Gründen der Einfachheit tendiere die CDU-Fraktion zum ersten Modell, erklärte Cäcilia Völker.

Die Grünen-Fraktion spreche sich hingegen für die Staffelung aus Vorschlag 2 aus, so Richard Henrichs. So sah es auch Mike Eilhardt (UWG): „Eine Erhöhung ist unumgänglich.“ Ebenso Angelika Schneider (SPD): Bildungsqualität koste nun mal auch. Eine Investition in die Zukunft.

Kirsten Voßkamp (FDP) hinterfragte mit Blick auf die Kosten pro Schüler, warum es andere Kommunen „günstiger hinbekämen“. Insbesondere die Differenz der Beiträge zur VHTS sei enorm.

Qualität des Angebots kostet

Fachbereichsleiter Klaus-Dieter Weßing betonte, man läge in Stadtlohn immer noch am unteren Ende, die Qualität des Angebots koste am Ende auch. Der Rechtsanspruch eile voraus, entsprechend müsse man sich personell aufstellen. Beide Angebote seien im Übrigen kaum zu vergleichen. Sprich: Spielen unter Aufsicht versus Bildungsangebot.

Günter Wewers merkte an, dass bei einem einheitlichen System – so wie in Stadtlohn gewollt – geringere Einkommen verhältnismäßig stärker belastet würden als bei einem Staffelsystem. Bei der OGS-Buchung seien allerdings oft beide Elternteile im Job, das sei bei der VHTS eher nicht der Fall. Bei einer Erhöhung der OGS-Beiträge tendierten künftig womöglich einige Eltern wieder vermehrt Richtung VHTS – sofern umsetzbar. Das würde die Situation mit Blick auf den Rechtsanspruch etwas entschärfen.

Letztlich sprach sich der Ausschuss mehrheitlich für den Vorschlag 2, die Erhöhung in zwei Etappen, aus. Den endgültigen Beschluss muss noch der Rat fassen.