Im Rahmen einer Hausdurchsuchung hat die Polizei bei einem 31-jährigen Stadtlohner 0,31 Gramm Marihuana entdeckt. Dafür erhielt er vom Amtsgericht in Ahaus einen Strafbefehl über 900 Euro.
Das passe nicht mehr in eine Zeit, in der der Gesundheitsminister Karl Lauterbach über eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabis nachdenke, meinte am Dienstag (2. Mai) der Verteidiger des angeklagten Stadtlohners in der mündlichen Verhandlung.
„Noch ist der Besitz strafbar“
Der Anwalt hatte für seinen Mandanten Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Er regte eine Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit an. „Ganz Deutschland redet von der Legalisierung von Cannabis. Da ist es schon komisch, dass wir hier wegen einer so geringfügigen Menge zusammensitzen“, sagte der Anwalt.
„Die Öffentlichkeit möchte solche Strafen nicht mehr. Vielleicht noch die CSU, aber wir sind hier ja nicht in Bayern“, so der Verteidiger. Der Richter teilte den Eindruck, dass der Marihuana-Besitz in Bayern strenger verfolgt werde als anderswo. Aber, so betonte der Richter: „Noch ist Marihuana nicht legalisiert, noch ist der Besitz strafbar.“
Drogenverzicht nachgewiesen
„Ich weiß“, räumte der Verteidiger ein. „Für Gerichte ist die derzeitige Situation auch nicht schön.“ Aber im Fall seines Mandaten gebe es neben der äußerst geringen Menge noch einen weiteren Grund, für eine Einstellung des Verfahrens.
„Mein Mandant lebt jetzt drogenfrei. Das hat er bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) nachweisen müssen“, so der Verteidiger. Außerdem, so führte er an, liege der fragliche Drogenfund ja schon mehr als zwei Jahre zurück.
Keine schnelle Legalisierung
Der Richter folgte dieser Argumentation. Und auch die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände dagegen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dass es solche Verfahren auch trotz der geplanten Legalisierung von Cannabis noch weiterhin geben wird, ist nicht unwahrscheinlich.
„Nach meiner Einschätzung wird die Legalisierung noch nicht in naher Zukunft kommen“, sagte der Richter angesichts der politischen Diskussionen. Der Verteidiger sah das genauso. Bis die Details des Gesetzes geklärt seien, werde wohl noch einige Zeit ins Land gehen.