Führerscheinentzug drohte Lkw-Fahrer bekommt nach Unfallflucht vor Gericht „kalte Füße“

Niederländer akzeptiert Strafbefehl wegen Unfallflucht doch: „Habe keine Wahl“
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„Es ist okay, wenn Sie gucken wollen, ob es besser für Sie ausgeht.“ Der Anklagevertreter zeigte Verständnis dafür, dass ein Niederländer Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Im Oktober 2023 hatte sich dieser in Stadtlohn unerlaubt von einem Unfallort entfernt. Dass der 63-Jährige letztlich seinen Einspruch in der Hauptverhandlung im Amtsgericht wieder zurückzog, dafür gab es einen guten Grund. „Ich habe keine Wahl“, meinte der Niederländer am Ende auch.

„Was dort steht, das stimmt.“ Der Angeklagte gab umgehend zu, dass es keine Zweifel am Vorwurf im Strafbefehl gebe. Im Oktober 2023 sei er mit einem Lkw samt Anhänger vom Hessenweg in die L572 Richtung Ahaus eingebogen und habe dabei augenscheinlich mit dem Hänger die Lichtzeichenanlage beschädigt. Der geschätzte Fremdschaden: rund 1500 Euro. Womöglich höher, was gravierende Konsequenzen haben könnte. Der Knackpunkt. Dazu später mehr.

Schlechtes Gewissen kommt auf

Er fahre seit über 40 Jahren Auto, oft auch in Deutschland. Dabei habe er bisher ausschließlich kleinere Ordnungswidrigkeiten verursacht. „Dies war eine Dummheit, ein großer Fehler“, gab er zu. Eigentlich habe er auch zum Unfallort zurückkehren wollen. „Da kam aber der Stress auf, ich fahre selten solche Lkw“, erklärte der 63-Jährige. Er sei auch von einem Zeugen angesprochen worden, habe den vermeindlichen Schaden begutachtet. „Allerdings nur auf 10, 20 Meter“, so der Niederländer. Kurz, nachdem er dann weitergefahren sei, habe er jemanden gebeten, Kontakt zur Polizei aufzunehmen.

„Wie man es dreht und wendet: Es ist eine Straftat, die bestraft werden muss“, betonte der Richter. Um dann neben der Straftat (Geldstrafe) auf ein weiteres „Problem“ zu sprechen zu kommen: „Laut Strafbefehl steht ein Fahrverbot von fünf Monaten in Deutschland im Raum.“ Damit hatte auch der Angeklagte augenscheinlich ein Problem.

Das große Aber: „Stellt sich in der Verhandlung heraus, dass der Fremdschaden doch über 1800 Euro liegt, dann muss ich Ihnen dauerhaft die Fahrerlaubnis für das Führen von Fahrzeugen in Deutschland entziehen.“ Diese könnte dann erst nach Ablauf einer Sperrfrist von in der Regel zehn Monaten auf Antrag zurückerteilt werden. „Das liegt aber nicht in unseren Händen“, ergänzte der Richter. Am Ende rede man sicher von einem Jahr ohne Führerschein.

Entzug der Fahrerlaubnis droht

„Das ist alternativlos?“, fragte der Niederländer. „Eine andere Lösung wird es nicht geben“, antwortete der Richter. „Dann habe ich keine Wahl und ziehe zurück“, so der 63-Jährige. Da beiße er nun lieber in den kleineren sauren Apfel. Da auch der Staatsanwalt im Gebot der Fairness keine Steine in den Weg legen wollte, wird der Strafbefehl nun rechtskräftig. Der Richter gab dem Angeklagten noch einen wichtigen Rat mit auf den Weg: „Halten Sie sich an das Fahrverbot – gerade bei dieser Vorgeschichte.“