Am Schützenweg in Stadtlohn sind viele Eichen gefällt worden, obwohl es nicht nötig war. Das darf einfach nicht passieren, findet unser Autor Stefan Grothues.

Am Schützenweg in Stadtlohn sind viele Eichen gefällt worden, obwohl es nicht nötig war. Das darf einfach nicht passieren, findet unser Autor Stefan Grothues. © Stefan Grothues

Nach dem Kahlschlag: Baumschutz braucht Überzeugung und klare Regeln

rnKommentar

Der Freispruch nach dem Kahlschlag am Schützenweg entlastet den Angeklagten vollends. Aber er wirft einen Schatten auf das Stadtlohner Rathaus. Mehr Sensibilität und klare Regeln sind nötig.

Stadtlohn

, 19.10.2022, 19:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Nach dem Kahlschlag am Schützenweg in Stadtlohn ist jetzt wenigstens eine Frage gerichtlich geklärt: Wen keine Schuld trifft. Der potenzielle Käufer des Gewerbegrundstücks hat nicht voreilig Fakten geschaffen. Er hat nicht illegalerweise die Fällung der alten Eichen in Auftrag gegeben.

Im Prozess wurde aber auch deutlich, dass es weder die Notwendigkeit noch einen dunklen strategischen Plan gab, sämtliche Bäume auf dem Grundstück zu fällen. Es ist einfach passiert. Aber so etwas darf nicht einfach passieren.

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Im Rathaus und bei den Baumfällern hat es an Sensibilität gefehlt. Es gab keine klaren Ansagen, keine verbindlichen Absprachen, zu wenig Kommunikation, zu wenig Herz für Grün. Und es gibt zumindest den Anschein, dass Baumfällungen nur dann ein Problem sind, wenn Politiker, Bürger, Naturschützer oder Medienvertreter sich aufregen. Die Baumfällung als „Grünschnitt“ zu tarnen, kann keine ernstgemeinte Lösung sein.

Der Freispruch ist vermutlich das Ende der strafrechtlichen Aufbereitung. Im Rathaus gibt es nun aber jede Menge Rede- und Handlungsbedarf. Natürlich kann bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebieten nicht jeder Baum erhalten werden. Manchmal sind schmerzhafte Kompromisse unumgänglich. Bei allen Grundstücksverkäufen müssen aber ökologische Fragen zentral mitgedacht und verbindlich geregelt werden. Am besten mit Überzeugung. Und auf jeden Fall mit verbindlichen Entscheidungsstrukturen.