Mietvertrag und Autokauf Vater reißt erwachsenen Sohn mit in die Schuldenfalle

Miete und Autokauf: Vater reißt Sohn mit in die Schuldenfalle
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Hat ein hoch verschuldeter Vater seinen erwachsenen Sohn betrügerisch über den Tisch gezogen? Hat er ihm unerfüllte Verträge, einen Autokredit und einen Berg Schulden untergeschoben? Ihm sogar seine Halbwaisenrente vorenthalten? Ein 20-jähriger Stadtlohner sieht das so. Und seine Oma auch.

Die 61-Jährige kümmert sich um den jungen Mann, dessen Mutter bei einem Autounfall ihr Leben verlor. Die Großmutter hat nun mit zahlreichen Geldforderungen zu kämpfen. Mit den meisten Schuldnern, so sagt sie, seien inzwischen Vereinbarungen getroffen worden.

„Ich will, dass das endlich aufhört“, sagt die Stadtlohnerin. Sie macht ihrem 43-jährigen Schwiegersohn, dem Vater ihres Enkels, schwere Vorwürfe. Im Frühjahr 2023 erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

Betrugsvorwürfe

Am Dienstag (12. Dezember) kam es zum Strafprozess. Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem angeklagten 43-Jährigen vor, in Ahaus mit seinem damals 18-jährigen Sohn auf betrügerische Weise eine Wohnung gemietet zu haben und die Mietzahlungen schon bald ausgesetzt zu haben.

Des Weiteren warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in einem Stadtlohner Autohaus für sich ein Auto auf Kredit gekauft zu haben und dabei seinen Sohn unter Druck gesetzt zu haben, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Außerdem, so sagte der Vermieter im Strafprozess aus, sei die Wohnung nach der Zwangsräumung völlig verwüstet gewesen. Seinen Gesamtschaden bezifferte er auf 13.000 Euro.

„Ich habe mich täuschen lassen“

Dabei seien Vater und Sohn bei der Unterzeichnung des Mietvertrags 2021 solide aufgetreten. Der 43-Jährige, der heute in Schöppingen lebt, hatte einen festen Job, sein Sohn machte eine Ausbildung. „Ich habe mich täuschen lassen“, sagte der Vermieter.

Der Vater war nämlich schon seit seiner Jugend hoch verschuldet. Ein privates Insolvenzverfahren scheiterte. Seinen gegenwärtigen Schuldenstand bezifferte er vor Gericht auf 75.000 Euro. Über seinen eigenen Sohn sagt der Angeklagte: „Er hatte Drogenprobleme. Und er hat mit Koks gehandelt.“

„Liebe macht blind“

Drogenprobleme in der Vergangenheit bestritt der Sohn im Zeugenstand nicht. Er korrigierte aber seinen Vater: „Nicht ,ich‘ habe gedealt. ,Wir‘ haben gedealt.“ Inzwischen nehme er aber keine Drogen mehr.

Aber er machte seinem Vater schwere Vorwürfe: „Papa hat sich ja um alles gekümmert. Mir war Geld nie wichtig. Ich habe auch die Verträge nie gelesen. Im Normalfall sollte man seinem Vater ja vertrauen können. Er hat mich aber wohl verarscht. Liebe macht eben blind.“ Seit einem Jahr hat er mit seinem Vater nicht mehr gesprochen.

Vorwürfe bestritten

Der Richter betonte: „In dieser Verhandlung geht es nicht um das Vater-Sohn-Verhältnis.“ Es gehe ausschließlich um die juristische Frage, ob der Angeklagte beim Abschluss des Mietvertrags und beim Autokauf betrogen hat.

Der angeklagte Vater bestritt jegliche betrügerische Absicht. Die Wohnung sei ja hauptsächlich für seinen Sohn gewesen, weil er als Fernfahrer ja viel unterwegs sei. Und das in Stadtlohn gekaufte Auto habe ja sein Sohn haben wollen. Der Sohn bestritt das: „Ich hatte ja noch nicht mal einen Führerschein.“

Auf Freispruch plädiert

Aber der Autoverkäufer, der als Zeuge aussagte, war sich sicher, dass er sich beim Verkaufsgespräch ausdrücklich auch an den Sohn als Kreditnehmer und Vertragsunterzeichner gewandt habe. Der räumte ein: „Wahrscheinlich war ich da bekifft.“ Damit war der Betrugsvorwurf gegen den Vater aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausgeräumt.

Und weil die Wohnungsmiete anfänglich bezahlt wurde, sei auch bei der Mietvertragsunterzeichnung keine Betrugsabsicht nachweisbar. Das sah der Richter genauso und sprach den Angeklagten frei.

„Noch keinen Cent gesehen“

Dessen Sohn hatte sich bereits in einem früheren Strafverfahren wegen Betrugsvorwurfs beim Mietvertrag und Autokauf verantworten müssen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Die offenen Rechnungen und die Sachbeschädigung sind nun Thema in zivilrechtlichen Verfahren. Der geschädigte Vermieter sagte: „Ich habe noch keinen Cent wiedergesehen. Da ist ja nichts zu holen.“