Stadtlohner kommt mit Bewährungsstrafe davon „Das ist längst nicht das letzte Wort“

Stadtlohner kommt im Raubprozess mit Bewährungsstrafe davon
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Im großen Prozess gegen zwei Männer aus Stadtlohn hat nun auch der ältere der beiden Angeklagten sein erstes Urteil. Am Dienstag (1.4.) verhängte die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Münster gegen den 30-Jährigen eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dabei ging es nur um den Einbruch in einen K+K-Markt in Stadtlohn am 11. März 2024.

In dieser Nacht war der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen in den Supermarkt eingedrungen und hatte seinen PKW für den Abtransport der umfangreichen Beute zur Verfügung gestellt. Dabei wurde er auf frischer Tat ertappt. Der Komplize konnte entkommen.

Das Gericht wertete das als Mittäterschaft bei einem besonders schweren Diebstahl. Da der 30-Jährige keine Einträge im Vorstrafenregister hat, kam er zunächst mit einer Bewährungsstrafe davon. Zusätzlich muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Hauptvorwurf steht noch im Raum

Doch das ist längst nicht das letzte Wort, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag betonte: „Die Entscheidung, wie es mit Ihnen weitergeht, fällt nicht heute.“ Denn erstens erwartet ihn und seinen 20-jährigen Mitangeklagten noch das abgetrennte Verfahren zum Hauptvorwurf, einem mutmaßlichen Raubüberfall auf einen Mann im Obdachlosenheim an der Klosterstraße am 19. Februar 2024.

Und zweitens liegen bereits mehrere andere Anklagen gegen den 30-Jährigen vor. Sollte es da zu weiteren Strafen kommen, könnten die mit dem aktuellen Urteil zu einer Gesamtstrafe verbunden werden.

K+K
Der Überfall auf einen Supermarkt stand am Dienstag im Mittelpunkt. © Michael Schley

Am Dienstag war der Mann von einer Sozialarbeiterin aus einem Krankenhaus ins Gericht gebracht worden, nachdem er am 26. März wegen psychischer Probleme nicht zur Verhandlung gekommen war. Diesmal fühlte er sich fit genug, entschuldigte sich in seinem letzten Wort für die Taten und bat um ein mildes Urteil. Das bekam er mit den acht Monaten dann auch.

Die Staatsanwältin hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung gefordert. Sie sah bei dem Mann keine positive Sozialprognose. Die Kammer sah das weniger streng. „Wir hoffen, dass Ihnen das heutige Urteil eine Warnung ist“, betonte der Richter.

Der 30-Jährige hat zwar keine registrierten Vorstrafen. Seine Jugendstrafen sind alle gelöscht. Er ist allerdings bei der Polizei kein Unbekannter, wie ein Beamter im Laufe des Prozesses ausgesagt hatte.

Der 20-jährige Angeklagte hatte sein Urteil schon vor einer Woche bekommen: eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung für verschiedene Taten in Stadtlohn und Ahaus.

DNA-Analyse beansprucht Zeit

Nun steht also vor allem die Klärung des wichtigsten Anklagepunktes aus. Den Messerüberfall auf den Obdachlosen in Stadtlohn streiten beide Männer ab. Deshalb hatte die Staatsanwältin eine Analyse der Blutspuren auf der Kleidung der beiden beantragt.

Die Ergebnisse sollen mit der DNA des mutmaßlichen Opfers abgeglichen werden. Das kann länger dauern, weil das Landeskriminalamt für die Untersuchung Zeit braucht. Deshalb ist die neue Verhandlung noch nicht terminiert.