Im kommenden Jahr wird die Stadt Stadtlohn wieder neue Baugrundstücke erschließen – auch im Baugebiet am Alten Dyk. Das Thema der Vergabe war im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss im öffentlichen Teil zurückgestellt worden – unter anderem, weil es noch Informationsbedarf zur Kalkulation des Quadratmeterpreises gab (wir berichteten). Zudem steht ein Bürgerantrag von Anwohnern zur möglichen Baustraße an der L608.
Auch im Rat (11.12.) folgte eine lebhafte Diskussion. Gibt es womöglich einen Zusammenhang? Vorab: Die Vergabe wurde beschlossen – neue Informationen gab es auch zum Thema Baustraße. Dazu später mehr.
Zur Sachdarstellung: Die Grundstücke des Baugebiets Alter Dyk können nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vermarktet werden. Insgesamt werden 18 städtische Wohnbaugrundstücke zum Kauf angeboten. Der HFA hatte in seiner Sitzung im Oktober eine Anpassung der Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke beschlossen. Für die Anwendung der beschlossenen Kriterien ist ein Verkaufspreis unterhalb des Bodenrichtwerts erforderlich.
Vergabekriterien wurden angepasst
Der Bodenrichtwert für die neben dem neuen Baugebiet liegenden Wohnbaugrundstücke an der Annastraße beträgt 200 Euro/Quadratmeter. Unter Berücksichtigung der beschlossenen Kaufpreisnachzahlung bei Aufgabe der Selbstnutzung (Selbstnutzungsverpflichtung) können die Grundstücke zu einem Preis von 170 Euro/Quadratmeter verkauft werden. Die Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten.

Durch die in den letzten Jahren stark gestiegenen Preise fallen Erschließungskosten in Höhe von 90 Euro/Quadratmeter an. Für die Erschließungskosten sollen Ablösevereinbarungen mit den Erwerbern abgeschlossen werden. Bei dieser Vorgehensweise sind finanzielle Nachforderungen der Stadt Stadtlohn an die Erwerber ausgeschlossen. So steht es in der Sitzungsvorlage.
Zur Baustraße ab Breul: Laut Bauamtsleiter Mathias Pennekamp habe ein erster Abstimmungstermin mit Straßen.NRW stattgefunden. Demnach laufe ein erster vager Kostenansatz statt auf die zunächst avisierten 100.000 Euro wohl eher auf 150.000 bis 200.000 Euro hinaus. Gegebenenfalls müsse ein Teil auf die Grundstückspreise aufgeschlagen werden, warf Bürgermeister Berthold Dittmann ein. Und eröffnete damit die Diskussion.
Das seien schon „Bange-mach-Zahlen“, meinte Karl Herbstmann (UWG). Man dürfe die schwächsten Verkehrsteilnehmer aber nicht außer Acht lassen. Mit dem Quadratmeterpreis könne man sich anfreunden. So sah es auch Marion Ballenthin (CDU) – das Thema Baustraße solle separat entschieden werden.
Wie sich die Baustraße überhaupt auf die Grundstückspreise auswirken würde, fragte Dennis Bausch (FDP) konkret. Bei 100.000 Euro etwa 10 Euro je Quadratmeter mehr, meinte Berthold Dittmann. Bei höheren Kosten entsprechend stärker. Dann müsse der Mehrpreis aber von allen Erwerbern und nicht nur von denen der städtischen Grundstücke getragen werden, betonte Bausch.
Man habe als Stadt ja nur die Handhabe über die städtischen Grundstücke, erklärte der Bürgermeister. Ansonsten müsse man es auf den Stadtdeckel nehmen. Oder andersherum: Sollte der Rat den Quadratmeterpreis so beschließen, müsste die Stadt für die Baustraße wohl einspringen. Günter Werwers merkte an, dass man die Baustraße ja eigentlich nicht in die Erschließung einbeziehen könne: „Die kommt ja wieder weg“, erläuterte der Erste Beigeordnete.

„Wir müssen das ganz sauber trennen.“ Otger Harks (SPD) sah in der Vergabe und in der Baustraße zwei verschiedene Paar Schuhe. Letzteres ein Thema für den Bauausschuss. „Das müssen wir rechtlich trennen, so unterstützen wir es.“ Die Trennung erkenne man ja auch an, verdeutlichte Angelika Kessels (FDP), man könnte aber durchaus einen Teil aufschlagen. Sie stellte den Antrag auf Vertagung.
Dem widersagten Phillip Bütterhoff (UWG), Dr. Markus Könning (CDU) und auch Otger Harks (SPD): „Wir sollten entscheiden, damit wir weiterkommen.“ Dr. Albert Daniels (FDP) hakte noch einmal nach: „Wenn wir entscheiden, können wir also nicht mehr umlegen.“
Vergabe per Losverfahren
Mehrheitlich wurde darauf der Grundstückskaufpreis für die Grundstücke im Baugebiet Alter Dyk einheitlich auf 170 Euro/Quadratmeter festgelegt. Der Preis beinhaltet jeweils die Erschließungskosten, nicht aber die Vertragsnebenkosten. Die Grundstücke werden in einem (dreistufigen) Losverfahren zugeteilt. Hierbei werden zuerst Paare oder Personen mit minderjährigen Kindern, anschließend Paare ohne Kinder und – sofern noch nicht alle Grundstücke vergeben sind – sonstige Bewerber berücksichtigt. Die Bauverpflichtung wird auf zwei Jahre ab Fertigstellung der Baustraßen festgesetzt. Und: Die Erwerber der Wohnbaugrundstücke dürfen grundsätzlich noch kein Wohneigentum besitzen.
Zurück zur Baustraße: Ein Ergebnis des Abstimmungstreffens sei, dass in Sachen Abbiegestreifen auf der L608 wohl nur eine Lösung denkbar sei, so Mathias Pennekamp: „Nach rechts in das Baugebiet hinein und nach rechts auch wieder heraus.“ Mit Blick auf die schwierige Situation an der Kreuzung Ginsterweg sei eine Querung des Alten Dyks womöglich mittels einer Ampel denkbar.
Noch alles sehr vage und Zukunftsmusik – Thema für den Umwelt- und Bauausschuss. Dort muss erstmal ein Votum für oder gegen die gewünschte Baustraße gefällt werden.