Ein Straßenname ist mit Kassmanns Kamp gefunden (wir berichteten) – bald sollen auch die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Alter Dyk beginnen. Wer künftig eine entsprechende Anschrift führen wird, das wird sich im Frühjahr entscheiden. Zumindest die 17 städtischen Grundstücke betreffend. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, die Vergabe naht. Die Nachfrage scheint groß.
Die Stadt Stadtlohn bietet im Baugebiet „Alter Dyk“ insgesamt 17 Wohnbaugrundstücke an. Davon stehen 16 Grundstücke zum Verkauf, während für ein weiteres ein Erbbaurecht vergeben wird. Interessierte konnten sich bis zum 9. März bewerben. Ausschließlich online. Und das taten sie reichlich.
Frist bis zum 25. April
„Es sind insgesamt 83 Bewerbungen bei uns eingegangen“, erklärt Pressesprecherin Angelika Gebel auf Nachfrage. Um letztlich – sofern notwendig – „in die Verlosung zu kommen“, müssen diese ihr Interesse nun vorab noch einmal „untermauern“. Die Stadt Stadtlohn hat nämlich alle Interessierten angeschrieben, bis zum 25. April eine Finanzierungsbestätigung vorzulegen.
Im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss (26.3.) berichtete Bürgermeister Berthold Dittmann unter anderem davon, dass gerade bei Erbaugrundstücken in der Vergangenheit oftmals ein Grundstück „in die Schleife zurückgegeben“ werden musste, da die Finanzierung nicht geklärt war. Mit dieser Maßnahme wolle man sicherstellen, dass ein Grundstück am Ende nicht mehrmals vergeben werden muss. Keine „Schikane“, betonte der Bürgermeister. Die ersten Finanzierungsbestätigungen seien übrigens „bereits eingetrudelt“.

Für die städtischen Grundstücke im Baugebiet Alter Dyk erfolgt die Vergabe der Grundstücke über ein Bewerbungsverfahren nach den vom Rat der Stadt Stadtlohn beschlossenen Richtlinien. So wurde beispielsweise der Grundstückskaufpreis auf 170 Euro/Quadratmeter festgelegt, der Erbbauzins beträgt jährlich 5,50 Euro/Quadratmeter.
Laut Beschluss beinhaltet der Preis jeweils die Erschließungskosten, nicht aber die Vertragsnebenkosten. Ebenso wurde im Dezember die Bauverpflichtung auf zwei Jahre ab Fertigstellung der Baustraßen festgesetzt. Und: Die Erwerber der Wohnbaugrundstücke dürfen grundsätzlich noch kein Wohneigentum besitzen.

Wie sich nun zeigt, gibt es (voraussichtlich) deutlich mehr Bewerbungen als Bauplätze vorhanden sind. Somit dürfte die Vergabe der Grundstücke per Losverfahren erfolgen. Dabei werden die Grundstücke zunächst an Paare oder Personen mit minderjährigen Kindern vergeben. Sofern hierbei nicht alle Grundstücke zugeteilt werden, erfolgt eine Vergabe an Paare ohne Kinder und im Anschluss werden sonstige Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
Erschließung könnte im Mai starten
Zurück zum Stand: Erst nach dem 25. April, der Frist für die einzureichende Finanzierungsbestätigung, werde entschieden, wann und wo die Vergabe stattfindet. So teilt es die Stadt mit. Wobei sich Berthold Dittmann angesichts der Resonanz zuversichtlich zeigte, alle städtischen Grundstücke auch an einen Käufer oder eine Käuferin bringen zu können.
Parallel laufen im Rathaus die Vorbereitungen für die Erschließung des neuen Baugebiets zwischen Altem Dyk und L608. „Die Vergabe der Bauleistung steht kurz bevor“, kündigt Angelika Gebel an. Aktuell würden die Angebote geprüft. Der Baustart sei auf Mitte bis Ende Mai terminiert.
Ein Bürgerantrag von Anliegern auf Anlegung einer Zufahrt zur Baustraße über die L608 war jüngst mehrheitlich politisch abgelehnt worden (wir berichteten). Kosten und Anforderungen waren hoch. Ebenso hatte die Verwaltung in ihrer Einschätzung mitgeteilt, dass für die geplante Herstellung der Erschließungsanlagen im neuen Baugebiet Alter Dyk die Nutzung des Alten Dyks unvermeidlich sei, da die bautechnischen Abläufe eine zusätzliche Inanspruchnahme dieser Straße erfordern.
Dieser Artikel erschien ursprünglich am 30. März 2025.