Sieben Vorstrafen, darunter Drogendelikte und eine laufende Bewährung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung: Die Karten für einen 19 Jahre alten gebürtigen Stadtlohner standen vor dem Ahauser Amtsgericht schlecht.
Denn im Juli 2023 war er in Velen mit einem nicht versicherten Auto in eine Polizeikontrolle geraten. Ohne Fahrerlaubnis, dafür mit einem in Ahaus geklauten Kennzeichen sowie unter dem Einfluss von Marihuana.
Direkt zu Beginn der Verhandlung gab er die Vorwürfe vollumfänglich zu, was ihn wohl vor einer Gefängnisstrafe bewahrte. Auch dass er in Panik zunächst zu Fuß vor der Polizei geflüchtet war, räumte er ein.
15 Monate mit Bewährung
Später war in seinem Auto auch noch ein Einhandmesser sichergestellt worden. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde allerdings nicht mehr verhandelt, da der Angeklagte zusätzlich zu seinem Geständnis auch mit der Einziehung aller sichergestellten Gegenstände einverstanden war.
Doch auch für die Urkundenfälschung beim Kennzeichen und das Fahren ohne Fahrerlaubnis blieben am Ende 15 Monate Freiheitsstrafe nach Jugendrecht – gerade noch zur Bewährung ausgesetzt.
Aufgrund seiner Vorgeschichte bilanzierte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe vor Gericht: „Die erzieherischen Mittel scheinen hier ausgeschöpft.“ Immerhin: Seinen Drogenkonsum will der 19-Jährige reduzieren, auch im Hinblick darauf, dass er vor kurzem eine neue Arbeit gefunden hat. Erst vor wenigen Wochen sei er zudem aus Stadtlohn weggezogen, um mit seiner Vergangenheit abzuschließen.