Erst jüngst wurde das Thema des Durchfahrtsverbots in der Dufkampstraße durch eine Anfrage der UWG wieder neu aufgerollt. In diesen ging es bekanntlich vor allem darum, in den Sommermonaten die Durchfahrt schon ab dem Nachmittag zu verbieten.
Es wurde intensiv diskutiert – der Verwaltung wurde darauf der Auftrag erteilt, die Situation zu prüfen und unter anderem Gespräche mit den Anwohnern zu führen. Als Grundlage für eine weitere Beratung. Schon jetzt gilt ein Durchfahrtsverbot ab 18.30 Uhr. Und das scheinen nicht alle ernst zu nehmen.
Kurzer Rückblick: Im März 2022 wurde die neue Polleranlage an der Mühlenstraße installiert. Der deutliche Hinweis: Autofahrer dürfen hier laut Verbotsschild von 18.30 bis 4 Uhr morgens nicht in die Innenstadt fahren. Also von dort ebenso nicht auf die Dufkampstraße.
Das Problem: Keine mechanische Vorrichtung besteht auf der Hohen Straße, so dass das Verbot von dort theoretisch umgangen werden kann. Und wird, wie eine Verkehrsschau nun zutage brachte.
Wie die Stadt Stadtlohn mitteilt, wurde „ein wachsendes Problem mit Showfahren in der Dufkampstraße“ festgestellt – insbesondere in den Abendstunden. Da die Aktivitäten vor allem in den Sommermonaten anhielten, weist die Stadt Stadtlohn auf das bestehende Durchfahrtsverbot in der Dufkampstraße ab 18.30 Uhr hin.
Polizei und Stadt sind informiert
Weiter heißt es: Auch die Polizei ist über die Situation informiert und wird erkanntes Fehlverhalten entsprechend sanktionieren. Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot können mit einem Verwarngeld von bis zu 50 Euro geahndet werden.
Die Stadt Stadtlohn sowie die Polizei appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten und die Lärmbelästigung zu minimieren.