Von der Drogenabhängigkeit zum Diebstahl Stadtlohnerin (23) hat eine dunkle Vergangenheit

Diebstahl vor Gericht: Stadtlohnerin hat eine dunkle Vergangenheit
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Körperverletzung, falsche Verdächtigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Diebstahl - die Liste der Vorstrafen der 23-jährigen Stadtlohnerin, die erneut vor dem Amtsgericht in Ahaus stand, ist lang. All diese Taten haben eines gemeinsam: Die junge Frau stand unter dem Einfluss harter Drogen und Alkohol. Mehrere Jahre hat sie exzessiv konsumiert. Jetzt musste sie sich wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl verantworten. Das Urteil fiel unerwartet milde aus.

Mit 18 Jahren, als ihre Mutter auswanderte, fingen die Probleme an. „Ich bin auf den falschen Weg gekommen. Der Kontakt zu meiner Mutter wurde immer weniger, mein Umfeld immer schlimmer“, sagte die Stadtlohnerin vor Gericht aus.

Diebstahl im K+K

Waren im Wert von 65 Euro soll die Stadtlohnerin im Oktober vergangenen Jahres geklaut haben. Außerdem musste sie sich für Hausfriedensbruch verantworten, hieß es in der Anklage. Denn im K+K in Stadtlohn hatte sie bereits Hausverbot. „Ich habe einiges nicht richtig gemacht in dieser Zeit“, sagte die Anklagte und räumte die Tat ein. An diesem Tag erschien sie ohne Verteidiger vor Gericht, bekam aber Unterstützung durch ihren Vater.

„Ich habe viele Fehler gemacht, geklaut, starke Drogen genommen. Ich weiß, dass man das, was ich getan habe, im Normalzustand nicht macht“, so die Stadtlohnerin, die zu diesem Zeitpunkt völlig klar wirkte. Das sah auch die Richterin so: „Ich merke, dass Sie was im Leben geändert haben. Sie wirken sehr aufgeräumt.“

Ein Leben neben der Spur

Täglich habe die junge Stadtlohnerin gekifft, Drogen genommen und viel Alkohol konsumiert. Gelebt habe sie unter anderem im Obdachlosenheim in Stadtlohn und zuletzt in einer Jugendeinrichtung in Bocholt. „Ich bin dort durch eigenes Fehlverhalten gelandet“, sagte sie. „Mein Vater konnte dadurch auch einfach nicht mehr zu mir halten.“ Jetzt stehe er aber wieder voll und ganz hinter ihr und möchte dabei unterstützen, wieder ein geregeltes, drogenfreies Leben zu führen.

„Absoluter Sinneswandel“

„Wir haben es endlich geschafft, sie aus dem schlechten Umfeld herauszubekommen. Sie hat jetzt einen Vollzeitjob in Gronau“, sagte der Vater der Angeklagten. Dort lebe sie auch. Weg von alten Freunden. „Ich sehe bei Ihnen einen absoluten Sinneswandel“, führte die Richterin an. „Sie sind gut bei der Sache, haben Unterstützung, da möchte ich ungern noch drauf herumhacken.“ Sie wolle das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1000 Euro einstellen. Das könne die Richterin allerdings nicht alleine entscheiden, sondern nur in Absprache mit der Staatsanwaltschaft.

Der Vater der Angeklagten schien erleichtert und hob die Lebensänderungen seiner Tochter erneut hervor: „Ich sehe endlich ein Licht am Ende des Tunnels.“ Auch der Angeklagten fiel ein Stein vom Herzen. „Eine riesige Last fällt ab, wenn man da herauskommt. Ich habe viel mit mir machen lassen. Einfach schön, dass ich da raus bin“, sagt die 23-Jährige unter Tränen.

Freiwillige Therapie

Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Raum verließ, um mit dem zuständigen Staatsanwalt zu klären, ob eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage möglich sei, erkundigte sich der Vater der Angeklagten nach therapeutischen Auflagen. Die Richterin erklärte die Möglichkeit, eine verpflichtende Suchttherapie aufzuerlegen. Auch seine Tochter war dem gegenüber aufgeschlossen und sah die Therapie als weitere Unterstützung.

Wie lautet das Urteil?

Nach dem Telefonat kam der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einem Ergebnis wieder. „Die Einstellung des Verfahrens kommt in Betracht. Allerdings nur gegen eine Zahlung von 1500 Euro“, sagte er. „Da kommen wir Ihnen sehr entgegen. Das ist eine große Chance.“ Die verpflichtende Suchtberatung käme dann zusätzlich dazu.