Rund 10 Prozent mehr Straftaten gab es 2023 in Stadtlohn gegenüber dem Vorjahr, dies vor allem, weil die Zahl der Diebstähle deutlich gestiegen ist.
Die Zahl der schweren Gewaltdelikte hingegen blieb konstant. Das geht aus dem Statistischen Jahrbuch 2023 zur Kriminalitätsentwicklung im Kreis Borken hervor.
Auffällig ist eine deutliche Zunahme der registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Und: Es gab im Vorjahr – im Gegensatz zur 2022 – eine Straftat gegen das Leben.
Statistiken geben bekanntlich nur ein eingeschränktes Bild der Realität wieder. Es gibt zum einen immer eine gewisse Dunkelziffer bei Straftaten. Auch werden natürlich mehr Fälle aufgedeckt, desto mehr in diesem Bereich geprüft wird. Beispiel: Werden mehr zu schnelle Autofahrer „gestellt“, werden meist auch mehr ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Fakt ist aber: Es gab 2023 in Stadtlohn 984 bekannt gewordene Straftaten insgesamt und damit 96 mehr als 2022. Da beide Jahre in etwa „coronafrei“ sind, ist die Aussagekraft in Sachen Vergleichbarkeit durchaus gegeben. Kreisweit blieb die Zahl nahezu unverändert.
Raubdelikte nahezu unverändert
Neben der Quantität ist für eine Einschätzung natürlich auch die Qualität der Gewaltdelikte ein Faktor. Dabei blieb die Zahl bei der Gewaltkriminalität nahezu unverändert. Sie stieg leicht von 36 auf 39.
Hierzu werden zum Beispiel schwere und gefährliche Körperverletzungen oder schwere Raubdelikte gezählt. Vorweg: Die Zahl der Raubdelikte blieb konstant, sank leicht von fünf auf vier.
Hierunter werden auch Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung gefasst. Im Kreis Borken gab es fünf bekannt gewordene Fälle, einer davon eben in Stadtlohn.
Im Frühjahr 2023 hatte ein Tatverdächtiger einer schwangeren Frau das Knie in den Bauch gestoßen. Das wurde auf Nachfrage bei der Polizeipressestelle strafrechtlich als Straftat gegen das Leben gewertet (versuchter Schwangerschaftsabbruch).
Zur sogenannten Straßenkriminalität: Hierzu zählen unter anderem die sexuelle Belästigung, Raubüberfälle oder auch „schwerere“ Diebstähle. Insgesamt blieb die Zahl konstant, stieg leicht von 240 auf 252.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung können dabei zum einen unter die Gewaltkriminalität gefasst werden – dann, wenn es sich zum Beispiel um eine Vergewaltigung handelt. Zum anderen können sie der Straßenkriminalität zugeordnet werden – zum Beispiel als sexuelle Belästigung. In jedem Fall stieg der Wert von 2022 auf 2023 um über 60 Prozent (2023: 53/2022: 33). Hingegen gab es insgesamt weniger Körperverletzungsdelikte (116/128).
Ein Blick auf die Diebstähle lohnt: Insgesamt gab es eine Zunahme von über 40 Prozent (384/273). Markant ist der Anstieg bei den Wohnungseinbruchsdiebstählen, die Zahl stieg von 3 auf 13. Ebenso bei Taschendiebstählen (21/8) und Fahrraddiebstählen (106/88). Alle drei Deliktarten haben dabei eines gemeinsam: Es werden kaum Tatverdächtige ermittelt.
Insgesamt wird ein gutes Viertel bei Diebstählen aufgeklärt. Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen ab (106/137), dafür gab es vier Fälle von Wirtschaftskriminalität (2022: 0). Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gab es 45 und damit nahezu genauso viele wie im Vorjahr.
Kreisweit ein Mittelfeldplatz
Ist Stadtlohn insgesamt nun „unsicherer“ geworden? Die Kriminalitätshäufigkeitszahl (KHZ) ordnet die lokale Situation ins Kreisbild ein. Diese gibt an, wie viele Straftaten in einem Jahr pro 100.000 Einwohner bekannt geworden sind. Die KHZ der „Gesamtkriminalität“ in Stadtlohn lag 2023 bei 4729 (2022: 4268).
Mit diesem Wert reiht sich die Stadt im Kreis Borken (6473) im Mittelfeld ein. Spitzenreiter bleibt Gronau (11.073). Der NRW-weite Wert liegt bei 7789. Stadtlohn liegt also klar unter dem Landesdurchschnitt und in etwa auf Höhe vergleichbarer Kommunen wie Vreden und Gescher.
Ein Abbild des Kreistrends ist die Stadtlohner Lage bei der Aufklärungsquote: Die Aufklärungsquote im Kreis lag 2023 bei knapp 60 Prozent (plus 6 Prozent), in Stadtlohn mit ähnlicher Steigerungsrate bei knapp 58 Prozent.
Dabei wurden bei der Gewaltkriminalität gut drei Viertel der Fälle (2022: 87,2 Prozent) aufgeklärt. Bei der Straßenkriminalität waren dies nur gut 10 Prozent (2022: 20,7).