Demokratie kennt kein Alter So nutzen Senioren in St. Josef ihr Stimmrecht

Bundestagswahlen 2025: So wird im Seniorenpflegeheim St. Josef gewählt
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Heinz Niehues ist 91 Jahre alt, mobil eingeschränkt und sitzt im Rollstuhl. Manchmal fällt ihm das Sprechen schwer. Aber auch er ist politisch interessiert, diskutiert mit seinem Sohn regelmäßig über Politik und hat eine klare Meinung.

Selbstverständlich möchte er deswegen auch bei der Bundestagswahl am Sonntag (23. Februar) seine Stimme nutzen. Ganz alleine kann er das aber nicht mehr.

Deswegen bekommt er Unterstützung – von seinem Sohn, aber auch vom St.-Josef-Senioren- und Pflegezentrum, wo er wohnt. Heinz Niehues, Agnes Wissing und Agnes Könning sind Teil des Bewohnerbeirates der Einrichtung.

Sie berichten dieser Redaktion, vor welchen Herausforderungen (erkrankte) Senioren in der Einrichtung beim Thema Wählen stehen.

Die Senioren im Pflegezentrum St. Josef bekommen ihre Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Danach verteilt sie das Pflegepersonal. „Das ist der formelle Schritt, den wir als Einrichtung leisten müssen“, erklärt Pflegedienstleiter Manfred Roling.

„Wir regeln es bei uns dann so, dass wir auf die Bewohner zugehen und nachfragen, wie sie wählen möchten und ob sie dabei Hilfe brauchen.“

Heinz Niehues hat sich für die Briefwahl entschieden. „Ich wähle zusammen mit meinem Sohn“, so der 91-Jährige, der selbst lange Zeit Wahlhelfer war.

Anwohner, die keine Unterstützung von Angehörigen bekommen, finden diese beim Pflegepersonal. Das trifft besonders auf demenziell veränderte Senioren zu.

„Wir versuchen, dem Betroffenen nahezubringen, dass er ein Wahlrecht hat. Was er dann aber letztendlich auf dem Wahlzettel macht, also ob ein, zwei oder zehn Kreuze, soll und muss Wahlgeheimnis bleiben“, führt Manfred Roling aus.

Hilfe bei der Wahl

Auf Wunsch werden die Senioren auch zum Wahllokal begleitet – sogar bis zur Wahlurne. „Wenn ich als Demenzerkrankter ins Wahllokal gehe, darf ich eine Hilfsperson mitnehmen“, so Burkhard Feldkamp, Berater des Bewohnerbeirats.

Und weiter: „Diese Person kann ich mir vorher aussuchen oder ich kann einen Wahlhelfer bitten. Dieser kann dann helfen, den Zettel auszufüllen. Dieser Wahlhelfer ist dann aber tatsächlich nur Unterstützer.“

Nur bei klarem Signal

Der Helfer könne sogar das Kreuz für die betreffende Person machen, wenn diese nicht in der Lage dazu sei. Aber wäre das nicht quasi eine zweite Wahlstimme für diesen Helfer?

„Die Hilfsperson darf nur dann ein Kreuz machen, wenn der Betreffende klar signalisiert, wo das Kreuz hin muss. Und wenn derjenige eine zittrige Hand oder ähnliches hat, darf der Helfer auch den Stift führen. Er darf nur nicht beeinflussen, so ist das Gesetz“, stellt der Pflegedienstleiter klar.

Briefwahl oder Wahllokal?

Im Seniorenpflegeheim St. Josef entschieden sich die meisten Bewohner für die Briefwahl. Doch es gebe auch diejenigen, die noch persönlich ins Wahllokal gingen. Eine davon ist Agnes Könning. „Dann kommen wir wenigstens nach draußen und treffen einige Leute zum Reden“, so die 87-Jährige.

Informationen durch Gespräche

Aber wie informieren sich die Senioren über die Wahl? Gezielte Informationsveranstaltungen seitens der Einrichtung gibt es nicht. Der Austausch findet zumeist über persönliche Gespräche statt.

Internetrunde

Es gibt aber auch wöchentlich eine Internetrunde in der Einrichtung. Mitarbeiter zeigen den Bewohnern dabei Online-Artikel zu verschiedenen Themen, die für die politische Meinungsbildung relevant erscheinen. Etwas, das natürlich auch mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl hilft.