Betrug, Beleidigung, Körperverletzung Kartenhaus bricht für Stadtlohner zusammen

Betrug, Beleidigung, Körperverletzung: Kartenhaus bricht zusammen
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Dass viele der Taten, die er begangen haben soll, schon „lange zurück“ lagen, half einem Stadtlohner im Amtsgericht nicht weiter. Stück für Stück setzte sich das Puzzle zusammen, letztlich wurde der 49-Jährige auch in allen Fällen verurteilt: wegen Körperverletzung in zwei Fällen, Betruges in zwei Fällen und Beleidigung. In Summe sieben Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dass der Richter über das Strafmaß des Anklagevertreters hinausging, hatte Gründe.

Sämtliche Taten spielten sich im Frühjahr 2023 ab. Beim ersten Betrug soll der Stadtlohner über Ebay 55 Euro für eine Uhr eingenommen haben, ohne diese auszuliefern. „Das habe ich definitiv nicht gemacht“, so der Angeklagte. Sein Account sei gar gesperrt worden, verantwortlich sei seine Ex-Lebensgefährtin, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat. Vorweg: Später gab der 49-Jährige zu, das Geld erhalten zu haben.

Zerbrochene Beziehung wirkt nach

In den Mittelpunkt geriet darauf die Auseinandersetzung mit der Ex-Partnerin. Laut Anklage soll er diese mehrfach beleidigt haben – unter anderem als Schlampe bezeichnet haben. Dies auch bei einem Vorfall im April 2023, als die Vredenerin dessen Wohnung aufgesucht hatte, um noch Sachen abzuholen. Im weiteren Verlauf soll er sie dann mehrfach in den Bauch getreten haben. Dies, obwohl diese schwanger von ihm war. „Ich habe sie weder geschlagen, noch in den Bauch getreten“, erklärte der Stadtlohner.

Im Verlaufe der Auseinandersetzung habe er sie sicher beleidigt, später aus der Wohnung herausschaffen wollen. „Vielleicht habe ich da ein wenig zu feste zugedrückt“, versuchte er die Rötungen seiner Ex-Partnerin am Hals zu erklären, die deren Arzt auch attestierte. „Ich wusste doch, dass sie schwanger ist und ich auf Bewährung bin. Ich wollte einfach meine Ruhe haben.“ An eine weitere Auseinandersetzung an gleicher Stelle tags darauf konnte er sich nicht erinnern.

Wohl aber seine ehemalige Partnerin. Diese schilderte den ersten Vorfall gänzlich anders. Demnach habe ihr Ex-Partner sie zur Rede stellen wollen, sie in die Wohnung hineingezerrt, sich später über sie gebeugt und in den Bauch getreten. Sie habe sich befreien können und sei herausgerannt. Bezeugen könnte dies ihre Freundin, die mit der Tochter der Vredenerin im Auto gewartet hatte. Diese habe auch einen Spaziergänger angesprochen, einmal nach dem Rechten zu sehen. „Ich habe gezittert, Angst um den Fötus gehabt“, erklärte die Zeugin. Ihr Frauenarzt habe zum Glück festgestellt, dass dem Kind nichts passiert ist.

Tags darauf habe ihr Ex-Partner sie dann „bombardiert“, später habe man sich darauf verständigt, es noch einmal zu versuchen, um die Sachen auszutauschen: „Er schien nun ganz nett und einsichtig.“ Er habe die Trennung einfach nicht akzeptieren wollen. „Dann hat er wieder versucht, mich auf die Couch zu zerren. Da habe ich ihn geohrfeigt, worauf er mir auch zwei gegeben hat“, so die Zeugin. Irgendwie habe sie es wieder geschafft, sich zu befreien, um dann ein paar Straßen weiter zu einem Bekannten zu rennen. Bis dorthin habe ihr Ex-Partner sie noch verfolgt.

Verstöße gegen Bewährungsauflagen

Hinzu kam, dass sie für den Stadtlohner noch einen Handyvertrag abgeschlossen hatte, aber nie eine Rate von ihm gesehen habe. „Das Handy habe ich ihr längst zurückgegeben“, beteuerte der Angeklagte. Bis heute sei dieses Handy verschwunden.

Kein gutes Zeugnis konnte die Bewährungshelferin des 49-Jährigen ausstellen. Das Amtsgericht Münster hatte diesen 2021 zu sechs Monaten auf Bewährung wegen Subventionsbetruges verurteilt. „Es hat im Grunde nur einen Kontakt gegeben“, erklärte die Bewährungshelferin. Die Prognose? „Eher schlecht.“ Das Gesamtbild wurde noch düsterer, als der Richter den Registerauszug mit 19 Eintragungen verlas, unter anderem mit einschlägigen Vorstrafen. Eben auch wegen Betruges.

Insgesamt vier Monate Freiheitsentzug hielt der Vertreter der Staatanwaltschaft für angemessen. Die Beleidigungen habe der Stadtlohner gestanden, die Ohrfeigen habe es wohl gegeben, die Tritte eher nicht. Den Handy-Betrug stellte er infrage, der mit der Uhr bei Ebay sei erweisen. „Geldstrafen scheinen bei ihnen nicht zu helfen“, betonte er. Der Verteidiger der Nebenklägerin schloss sich den Ausführungen weitgehend an, allerdings sah er beim Handy-Betrug den Vorsatz als nachgewiesen an.

Letzteres sah der Verteidiger des Angeklagten so nicht. Ebenso nicht die vorgeworfenen Tritte. Ansonsten falle ihm auch nicht viel ein: „Eine schwangere Frau anzufassen, hat schon eine besondere Note.“ Und: Sein Mandant habe nichts an der Bewährung gemacht. Andererseits seien die Vorwürfe auch nicht so gravierend, dass man dafür hinter Gittern müsse.

Keine Chance auf Bewährung

Sieben Monate ohne Bewährung sah dann der Richter als angemessen an. Er zeigte sich auch davon überzeugt, dass es die Tritte gegen die schwangere Ex-Partnerin gegeben hat. Der gravierendste Vorwurf. „Die Aussagen der Zeugin waren schlüssig und lebensnah. Warum sollte sie sonst einen Arzt aufsuchen.“ Am zweiten Tag seien die Ohrfeigen wohl wechselseitig verteilt worden. Eingeräumt habe der Stadtlohner die Beleidigungen, auch deute alles auf den Ebay-Betrug durch diesen hin. Übrigens nicht zum ersten Mal. Auch sah er beim Handy-Betrug den Vorsatz schon bei Vertragsabschluss als erwiesen an: „Sie haben noch nicht mal die erste Rate bezahlt.“

Fakt sei: „Geldstrafen haben bei Ihnen nichts ausgerichtet, eine Bewährung kann ich bei bestem Willen nicht mehr ausstellen“, wandte sich der Richter an den Angeklagten. Stress als Begründung, warum es mit den Bewährungsauflagen nicht klappe, könne er nicht akzeptieren: „Stress haben wir alle. Sie haben so viele Möglichkeiten bekommen, auch in dieser Verhandlung. Keine haben Sie genutzt.“ Letztlich sei Fakt: „Mehr kann ich für Sie nicht mehr tun.“ Ob er noch Rechtsmittel einlegen werden, ließ der Angeklagte noch offen.