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Bauherren um 8000 Euro betrogen - Haftstrafe für Stadtlohner Fliesenleger
Betrug angeklagt
Es war ein durchaus nachvollziehbares Geschehen, für das ein in die Insolvenz geratener Fliesenleger jetzt vor dem Amtsgericht stand. Für ihn endete der Prozess mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung.
Das Unternehmen des heute 33-jährigen Stadtlohners geriet in die Schieflage, nachdem ein Kunde eine Rechnung in Höhe von 70.000 Euro nicht bezahlt hatte. Bei Lieferanten summierten sich die Schulden und irgendwann gab es nur noch Ware gegen Vorauskasse.
Entsprechend erhielt der Handwerker von einem Bauherren aus Raesfeld 8000 Euro Vorschuss für die Bestellung von Fliesen für seinen Neubau. Der Stadtlohner nahm das Geld, stopfte damit aber andere Löcher, in der Hoffnung, dass irgendwann die Zahlung des säumigen Kunden erfolgt.
Fliesenleger hat Bauherren lange hingehalten
Diese blieb aus, entsprechend konnte der Angeklagte auch keine Fliesen für seinen Kunden bestellen. Den vertröstete er über einen längeren Zeitraum und mit immer neuen Ausreden, bis es dem reichte und er seinen Fliesenleger wegen Betruges anzeigte.
Vor dem Borkener Amtsgericht zeigte sich der 33-jährige Familienvater geständig. „Ich wollte die Leistung natürlich erbringen“, betonte er, dass ihm das durch seine finanzielle Schieflage und die Insolvenz seines Unternehmens aber nicht möglich gewesen sei.
Vom Richter musste sich der Angeklagte vorhalten lassen, dass er etwas Ähnliches auch schon mit einer anderen Kundin gemacht hatte. Auch von ihr hatte der Stadtlohner einen Vorschuss für die Bestellung von Fliesen erhalten, aber der 33-Jährige bestellte keine Fliesen für die Frau.
Richter: „Sie haben Ihren Kunden gelinkt“
„Sie haben Ihren Kunden gelinkt“ und „das ist Betrug“, erklärte der Richter dem Angeklagten, dass er das Geld ausdrücklich für die Bestellung von Fliesen für die Baustelle seines Kunden erhalten habe. Erschwerend komme hinzu, dass er sich mit seinem Unternehmen zu dem Zeitpunkt schon in der Insolvenz befand.
Ja, sein Mandant habe seinen Kunden „schändlich behandelt“, räumte der Anwalt des Stadtlohners ein. Aufgabe des Gerichts sei es aber nicht, die moralische Verfehlung des Fliesenlegers zu beurteilen. „Zum Zeitpunkt, als er das Geld genommen hat, wollte er davon Fliesen bestellen“, sah der Anwalt den Beweis nicht erbracht, dass sein Mandant das Geld genommen hatte und keine Fliesen davon bestellen wollte: „Die Täuschungsabsicht ist nicht bewiesen“.
Das hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zuvor ganz anders bewertet. Sie sah die Tatvorwürfe bestätigt, den Angeklagten des Betruges für schuldig an und forderte eine achtmonatige Haftstrafe für den Angeklagten, die zur Bewährung auszusetzen sei. 1500 Euro Strafe an eine gemeinnützige Einrichtung und 8000 Euro Werteinzug waren die weiteren Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Haftstrafe ohne Bewährung für den Stadtlohner
Im Urteil kam es dann ganz anders. Und das trotz der positiven Prognose einer ebenfalls gehörten Bewährungshelferin. Insgesamt 16 Vorstrafen des 33-Jährigen, meist wegen mehrerer Vergehen, hatte der Richter vor Ende der Beweisaufnahme vorgelesen. Betäubungsmittelvergehen, Diebstahl in mehr als einem Dutzend Fällen, Computerbetrug in 13 Fällen, Erschleichung von Leistungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Führen einer Schusswaffe... – die Liste der Straftaten des Stadtlohners war lang.
Zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Anfang 2020 stand der Angeklagte noch unter drei Bewährungsstrafen. „Sie haben drei mal eine Chance erhalten und diese nicht genutzt“, sagte der Richter zum Angeklagten. Er habe „nicht die Hoffnung, dass sich daran etwas ändern wird“, meinte der Richter, dass er selber bei einem vorherigen Verfahren und auch seine Kollegen bei anderen Prozessen gegen den Stadtlohner „falsch lagen“, als sie annahmen, der Angeklagte würde aus den Verfahren lernen und sein Verhalten ändern.
Angeklagter kann in Berufung gehen
Trotz positiver Sozialprognose für den Vater eines kleinen Kindes sah der Richter den Zeitpunkt gekommen, eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung auszusprechen. Acht Monate muss der Angeklagte ins Gefängnis, sollte das Urteil im Rahmen einer Berufung – diese Möglichkeit hat der Stadtlohner noch – bestätigt werden.
Außerdem ordnete der Richter die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an. Der Angeklagte trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Sollte das Berufungsgericht das Urteil bestätigten, dann werden auch die drei bestehenden Bewährungsstrafen aufgehoben und in Haftstrafen umgewandelt. Das Berufungsgericht wird eine Gesamt-Gefängnisstrafe aus den vier Urteilen bilden. Dann droht dem 33-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe.
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