Ein 34-jähirger Mann aus Stadtlohn wurde vor dem Amtsgericht Ahaus erneut zu einer Geldstrafe verurteilt.

© Stefan Grothues

Aussage verweigert: Angeklagter (34) kommt erneut mit Geldstrafe davon

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Zu den Anklagepunkten hatte der Beschuldigte nichts zu sagen. Trotz einer langen Strafakte kam der Angeklagte am Ende mit einer Geldstrafe davon. Ein Tatvorwurf wurde sogar fallen gelassen.

Stadtlohn

, 20.10.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Dem 34-jährigen Stadtlohner wurden am Dienstag, 19. Oktober, vor dem Amtsgericht in Ahaus gleich drei Straftaten zur Last gelegt. Zum einen soll er sich in unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln befunden haben, zum anderen wurde ihm in mehr als 240 Fällen die Beschaffung von Amphetaminen und Beihilfe zum Handel vorgeworfen. Selbst äußern wollte er sich dazu nicht – zur Verwunderung des Richters.

Die Strafakte des Mannes aus Stadtlohn ist lang. Laut dem Richter wurden von ihm seit 2009 mindestens ein Dutzend Vergehen im Zentralregister erfasst. Unter anderem Diebstahl, Betrug, Erschleichung von Leistungen, Urkundenfälschung, Falschaussagen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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Gut für den Angeklagten: Bis auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung kam er ansonsten immer mit einer Geldstrafe im drei- bis vierstelligen Bereich davon.

Zu zwei der gegenwärtigen Tatvorwürfe hatte der Beschuldigte bereits vor knapp einem Jahr in einem Gerichtstermin ausgesagt. Damals legte er ein Geständnis ab.

Getätigte Angaben gegenüber der Polizei widerrief er allerdings. Anstatt einem erneuten Geständnis seiner Taten verweigerte der Angeklagte vor Gericht dieses Mal aber zu allen Punkten die Aussage – ohne Verteidiger.

Gnädiges Urteil für den Angeklagten

Der Richter nahm dies verblüfft zur Kenntnis – dem Anschein nach hatte er damit nicht gerechnet. Denn auch ein weiterer Befragungsversuch blieb erfolglos.

Ein Polizist, der an den damaligen Ermittlungen beteiligt war, bestätigte aus seiner Sicht den Sachverhalt als Zeuge aber erneut. So kam es schlussendlich dazu, dass der Richter der Forderung des Staatsanwalts in seiner Urteilsverkündung nachkam. Der arbeitslose Angeklagte wurde zu 120 Tagessätzen je zehn Euro verurteilt.

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Das Verfahren wegen der Beschaffung von Amphetaminen in mehreren Fällen wurde hingegen eingestellt. Die Urteilsbegründung lautete wie folgt: „Hinsichtlich der Taten aus der Anklage wird das Verfahren eingestellt, weil die diesbezüglich zu erwartende Strafe neben der anderen zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.“

Zu guter Letzt mahnte der Richter den wieder einmal zu einer Geldstrafe verurteilten Angeklagten. Er habe in der Tat über eine Freiheitsstrafe nachgedacht. Sollte sich der Beschuldigte auch in Zukunft als unbelehrbar erweisen, so würde er um diese nicht mehr drum herumkommen.