Antrag der FDP Ehemalige Stadtlohner sollen in der Heimat beerdigt werden können

Ehemalige Stadtlohner sollen in der Heimat beerdigt werden können
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Ordnungsamtsleiter Bernd Mesken hatte es im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) Anfang September angekündigt: Die Verwaltung werde die Umsetzung einer Anpassung der Friedhofssatzung prüfen. Hintergrund ist eine Anfrage der FDP-Fraktion, die nun als Antrag dem HFA für die Sitzung am Mittwoch, 9. Oktober, vorliegt.

Angelika Kessels (FDP) hatte eine Änderung dahingehend angeregt, dass Personen, die schon länger nicht mehr in Stadtlohn wohnen, dennoch auf dem Stadtlohner Friedhof beigesetzt werden können sollten. Unter festzulegenden Umständen.

Es gebe verschiedene Fälle, in denen Stadtlohner Bürger zum Beispiel in ein auswärtiges Pflegeheim oder aus sonstigen Gründen aus Stadtlohn wegzögen, aber noch eine Beziehung zu Stadtlohn hätten. Oder dort Verwandtschaft haben und deshalb gerne in ihrer Heimat beerdigt werden möchten. Auch die Möglichkeit zur Grabpflege durch Angehörige könne ein Grund für diesen Wunsch sein, so formuliert es der Fraktionsvorsitzende Dr. Albert Daniels im Antrag. Um für solche Fälle eine allgemeingültige Regelung zu finden und sich zudem vor „Friedhofstourismus“ zu schützen, sollte eine Anpassung der Friedhofssatzung erarbeitet werden.

Aus Ermessen wird ein Regelanspruch

So ist der Stand aktuell: §2 Absatz 2 der Friedhofssatzung regelt, dass der Friedhof der Bestattung von Toten und der Beisetzung von deren Aschen dient, wenn die Verstorbenen bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Stadtlohn waren. Nach Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese Möglichkeit nutzt sie zum Beispiel, wenn ein Verstorbener aufgrund einer Pflegebedürftigkeit seinen Wohnsitz in eine Nachbarstadt verlegen musste.

Aus Sicht der Verwaltung bestünden keine Bedenken gegen eine Überarbeitung der Friedhofssatzung in der Art, dass die Ausnahmetatbestände explizit aufgelistet werden. Sprich: Aus der bisherigen Ermessensentscheidung würde ein Regelanspruch. So steht es in der Vorlage zur Sitzung am Mittwoch. Jedoch gelte es zu beachten, den berechtigten Teilnehmerkreis nicht so weit zu erweitern, dass die vorhandene Infrastruktur und die Personalkapazitäten auf dem Friedhof überfordert werden.

Im Kern solle die Verwaltung beauftragt werden, einen Vorschlag für eine Änderung der Friedhofssatzung zu erarbeiten, wodurch ehemaligen Stadtlohner Bürgerinnen und Bürgern bei Erfüllung gewisser Kriterien eine Beisetzung auf dem Stadtlohner Friedhof ermöglicht wird.

Grundsteuer und Gebühren

Des Weiteren geht es im öffentlichen Teil ab 17 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus um zwei weitere Themen, die bereits angekündigt respektive vorberaten wurden: den Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in der Stadt Stadtlohn (Hebesatzsatzung) sowie eine Anpassung der Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke. Ebenso auf der Tagesordnung stehen die Gebührenfestsetzungen für Kanalbenutzung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2025.