Ein 64-jähriger Stadlohner steht gleich wegen zwei Tatbeständen vor Gericht. Der Mann muss sich für Trunkenheit am Steuer und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Heute bereut der Familienvater seine Tat. Erinnern könne er sich daran allerdings nicht. Das milderte seine Strafe jedoch nicht besonders.
Doch wie kam es überhaupt zur besagten Tat? Nach eigener Aussage habe sich der Stadtlohner nach einer Feier im portugiesischen Zentrum in Borken am 26. Juni 2023 auf dem Heimweg nach Stadtlohn begeben. Auf der B70 zwischen Weseke und Südlohn fiel er dann zwei Polizeibeamten ins Auge, die gleich bemerkten, dass der Mann „in Schlangenlinien fährt“. Darauf hielten sie das Fahrzeug an und unterzogen den Stadtlohner einer Verkehrskontrolle.
„Schon als wir an den Wagen herantraten, merkten wir, dass er stark alkoholisiert war“, erinnert sich einer der Streifenpolizisten. „Daher haben wir ihn einem Atemalkoholtest unterzogen.“ Dieser habe einen Wert von 1,7 Promille angezeigt. Grund genug für die Beamten, den Stadtlohner nicht mehr weiterfahren zu lassen und für eine Blutprobe mit aufs Revier zu nehmen.
Plötzlicher Stimmungswechsel
Doch diese Vorstellung schien dem Angeklagten gar nicht zu gefallen. Denn ab diesem Moment sei er laut der Aussage des Polizeibeamten immer aggressiver geworden. „Er hat wild gestikuliert und uns als Arschlöcher bezeichnet“, berichtet einer der Polizisten. Um den Beschuldigten auf Abstand zu halten, habe der Streifenpolizist ihn mit der Hand wegdrücken wollen, doch diese habe der Stadtlohner mit Gewalt bei Seite geschlagen.
„Da war für mich eine Grenze überschritten und ich habe ihn zu Boden gerungen und dort fixiert“, erklärt der Polizist im Zeugenstand. Auch währenddessen soll der Angeklagte sich sowohl lautstark als auch körperlich weiterhin zur Wehr gesetzt haben. Schließlich gelang es den Beamten, den Stadtlohner in den Streifenwagen zu verfrachten und in die Ausnüchterungszelle in Borken zu bringen.
Die Beamten boten ihm an, sich auf der Wache zu duschen. Von da an sei alles ruhig verlaufen. Das Außergewöhnliche: Der Beschuldigte kann sich an den gesamten Ablauf des Abends vom Moment der Verkehrskontrolle an nicht erinnern.
Das liege nach eigener Aussage des Stadtlohners nicht ausschließlich am Alkohol, sondern vor allem an seinen gesundheitlichen Problemen. Er habe vor einiger Zeit zwei Monate lang im Koma gelegen und seither schalte sein Kopf in Stresssituationen ab.
Stark alkoholisiert
Das nahm der vorsitzende Richter allerdings nicht als Argument zur Strafmilderung hin. „Es ist trotzdem eine bewusste Entscheidung, Alkohol zu trinken und sich dann noch ans Steuer zu setzen“, betonte der Richter. „Und die Alkoholisierung war nicht gerade gering.“
Zum Zeitpunkt des Blutalkoholtests um 4.18 Uhr morgens lag der Promille-Wert immer noch bei 1,26. Zusätzlich könne die Schuldfähigkeit in dieser Situation zwar über ein psychologisches Gutachten angefochten werden, dieses könne jedoch im Zweifelsfall lange dauern und den Angeklagten beziehungsweise den Steuerzahler viel Geld kosten. Also verzichteten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf diese Maßnahme.
120 Tagessätze zu 30 Euro
Neben dem Entzug des Führerscheins und der Fahrerlaubnis wurde der 64-Jährige zu 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro für die Trunkenheit am Steuer verurteilt. Der Angriff auf die Polizisten und die Beleidigung derselben kommt den Stadtlohner zusätzlich teuer zu stehen. Die Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis wurde hier in 100 zusätzliche Tagessätze umgerechnet, da der Stadtlohner bisher noch nie wegen anderer Straftaten auffällig geworden ist.