Abfallgebühren steigen 2025 in Summe leicht So viel zahlt ein Musterhaushalt in Stadtlohn

Abfallgebühren steigen 2025 in Summe leicht – Papiertonne bleibt kostenlos
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Die Gebühren für die Abfallbeseitigung wurden in Stadtlohn zuletzt für das Jahr 2024 festgesetzt und getrennt nach Abfallarten im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Auch für das Jahr 2025 sind Anpassungen angekündigt. Die Entwicklung bei Bio- und Restmüllgebühren ist dabei gegenläufig. Und: Einige Dienstleistungen bleiben gebührenfrei.

Wie bereits in Vorjahren wurde als grundsätzlicher Punkt in der Kalkulation 2025 bei den Abfallgebühren berücksichtigt, dass der Tausch von Tonnen weiterhin kostenlos erfolgen soll – einige Nachbarkommunen erheben hierfür eine Gebühr. Zudem wird das System der Sperrgutentsorgung am Wertstoffhof sowie der parallelen Abholung mithilfe von Anforderungskarten beibehalten. Da es sich bewährt hat. Beide Varianten sollen kostenlos bleiben – auch das ist nicht selbstverständlich.

Tonnenwechsel bleibt kostenfrei

In den einzelnen Müllfraktionen entwickeln sich die Gebühren wie folgt: Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich beim Biomüll eine Senkung zur aktuellen Gebühr zwischen 1,5 und 2,5 Prozent je nach Tonnengröße. Es ergeben sich damit folgende jährliche Gebühren für das Jahr 2025: Die Gebühr für die 80-Liter-Tonne beträgt 79,20 Euro (Vorjahr: 80,40 Euro), für die 120-Liter-Tonne 93,60 Euro (96 Euro), für die 240-Liter-Tonne 138 Euro (141 Euro). Für die am häufigsten genutzte 80-Liter-Mülltonne führt dies zu einer Gebührensenkung von jährlich 1,20 Euro (-1,5 %).

Aufgrund hoher Altpapierpreise konnte die Papiertonne in den letzten Jahren kostenlos angeboten werden. Obwohl diese Erlöse zwischenzeitlich geringer ausfielen und das hohe Niveau voraussichtlich nicht mehr erreichen wird, soll die Papiertonne auch in 2025 weiterhin kostenlos bleiben. Dafür wird auf Rücklagen zurückgegriffen.

Allgemeine Kostensteigerungen

Im Bereich des Restmülls entspricht die Müllmenge in etwa der Menge des Vorjahres (+1,1 %). In den Bereichen Altholz und Sperrmüll dagegen steigen die Mengen jeweils zweistellig: Zwar sinkt der Anteil, den die Firma Stenau hiervon transportiert, im Gegenzug gibt es aber eine deutliche Zunahme im Bereich des Wertstoffhofes. Die Erhöhung der Gebühren ist begründet durch die Anhebung der Deponierungskosten und Betriebskosten aufgrund von Kostensteigerungen/Inflation.

Unter Inanspruchnahme der Gebührenausgleichsrücklage für einen Abschlag von vier Prozent zur kostendeckenden Gebühr ergibt sich bei den Tonnen eine Steigerung zur aktuellen Gebühr zwischen 3,9 und 4,7 Prozent je nach Tonnengröße.

Damit ergeben sich für 2025 folgende Sätze: 60-Liter-Tonne 160,80 Euro (Vorjahr: 153,80 Euro), 80-Liter-Tonne 181,20 Euro (174 Euro), 120-Liter-Tonne 222 Euro (213,60 Euro), 240-Liter-Tonne 345,60 Euro (330 Euro). Für die am häufigsten genutzte 80-Liter-Restmülltonne steigt die Gebühr damit pro Jahr um 7,20 Euro (+4,1 %).

Die Gebühr für den vom Bund der Steuerzahler NRW festgelegten Musterhaushalt (eine 120-Liter-Restmülltonne und eine 120-Liter-Biomülltonne) steigt damit von 309,60 Euro um 6 Euro auf 315,60 Euro pro Jahr (+1,94 %).

Zum Thema

Kanalbenutzung und Straßenreinigung

  • Die Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2025: Die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Abwasser verringert sich auf 2,72 Euro. Die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelter Fläche verringert sich auf 0,72 Euro.
  • Bei den vorgeschlagenen Gebühren ergibt sich für einen Vier-Personen-Musterhaushalt gemäß Bund der Steuerzahler (200 Kubikmeter Schmutzwasser; 130 Quadratmeter versiegelte Fläche für Niederschlagswasser) eine durchschnittliche jährliche finanzielle Belastung in Höhe von 637,60 Euro (Vorjahr: 650,80 Euro / -2,03 %).
  • Nachdem die Straßenreinigungsgebühren zuletzt für 2024 angepasst wurden, wird auch zum 1. Januar 2025 eine geringfügige Erhöhung erforderlich.
  • Bei einer unterstellten Frontlänge von 20 Metern lägen die jährlichen Gebühren für einen Musterhaushalt je nach Straßentyp bei 39,40 Euro (Anliegerstraße / +1,80 Euro gegenüber 2024), 35,40 Euro (innerörtlich / +1,80 Euro) oder 31,20 Euro (überörtlich / +1,60 Euro).