Mit einer Schreckschusspistole (Symbolbild) hat 2018 ein damals 23-jähriger Mann in Stadtlohn Schüsse abgegeben. Dafür musste sich der per Haftbefehl gesuchte Mann jetzt vor dem Amtsgericht in Ahaus verantworten.

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Schüsse im Drogenrausch schreckten Stadtlohner auf

rnIllegaler Waffenbesitz

Schüsse und Drohungen hallten vor fast drei Jahren im Bereich Kalter Weg durch die Stadtlohner Nacht. Dafür musste sich jetzt ein per Haftbefehl gesuchter 26-Jähriger vor Gericht verantworten.

Stadtlohn

, 11.08.2021, 14:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wegen illegalen Waffenbesitzes und einer versuchten Nötigung stand am Dienstag (11.08.) ein 26 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht in Ahaus. Der Mann hatte im Oktober in Stadtlohn vor der Wohnung einer Freundin seiner Frau Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben und Drohungen ausgesprochen.

Straftat unumwunden eingeräumt

Diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft räumte der Anwalt des Angeklagten unumwunden ein: „Die Anklage ist zutreffend. Aber der Angeklagter ist heute ein anderer als damals.“

Der Angeklagte selbst konnte sich nicht an die Details der Tat erinnern. Er sagte aber: „Ich bedauere das sehr und würde es nicht ein zweites Mal tun.“ Ein Lippenbekenntnis? Die erschienen Augen- und Ohrenzeugen mussten nach dem Geständnis nicht mehr aussagen.

Der Verteidiger schilderte, wie es vor drei Jahren zu dem Ausraster kommen konnte: „Ein Streit des Angeklagten mit seiner Ehefrau ist eskaliert. Auch die Polizei wurde hinzu gerufen. Nach dem Streit war die Bankkarte des Angeklagten weg. Damit hatte er schlechte Erfahrungen gemacht.“

Darum habe der junge Mann spontan und „unter dem Einfluss von Mittelchen“ vor der Wohnung der Freundin seiner Frau die Schüsse abgegeben und die Herausgabe seiner Bankkarte gefordert.

„Geistige Umnachtung“ unter dem Einfluss von Drogen

Was er mit den „Mittelchen“ meinte, verdeutlichte der Anwalt, als er vom „polytoxischen Einfluss von Betäubungsmitteln“ sprach, die den 26-Jährigen „geistig umnachtet“ hätten. Der Angeklagte war bereits 2017 wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge von Drogen verurteilt worden.

Schon als 16-Jähriger hatte er wegen räuberischer Erpressung vor Gericht gestanden. Zum Zeitpunkt der Schüsse stand er noch unter laufenden Bewährungsauflagen.

Die Schüsse scheinen aber auch ein Wendpunkt in seinem Leben gewesen zu sein. Direkt nach der Tat, als er wieder zu Sinnen gekommen war, entschuldigte er sich bei der Freundin seiner Frau, stellte sich der Polizei und führte sie zu der Schreckschusswaffe, die er bei einem Freund deponiert hatte.

Flucht nach Polen: „Ich wollte wieder auf die Beine kommen“

Dem folgenden Gerichtsverfahren aber entzog er sich damals. Während er per Haftbefehl gesucht wurde, arbeitete er in Tschechien und Polen. „Ich wollte auf die Beine kommen“, sagte er am Dienstag vor dem Amtsgericht. „Ich wusste damals, ich würde in Haft kommen, so wie ich mich benommen hatte. Und dann hätte sich meine Frau von mir getrennt.“

In Polen fasste er Fuß als selbstständiger Gleisbauer, verdiente ehrliches Geld für sich, seine Frau und zwei Kinder, die jetzt ebenfalls in Polen leben. Dem Einfluss seiner früheren Freunde aus seiner Drogenzeit habe er sich komplett entzogen. Am Dienstag begleitete ihn seine Frau in den Gerichtssaal.

Haftbefehl wurde aufgehoben

Die Läuterung überzeugte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die für eine Geldstrafe (120 Tagessätze) und die Aufhebung des Haftbefehls plädierte. Der Verteidiger sah 90 Tagesätze als ausreichend an.

Die Richterin folgte der Verteidigung und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro (90 Tagessätze à 40 Euro). Zusätzlich muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.

„Sehen Sie die 90 Tagessätze als Symbol und als Chance für Ihren Neuanfang“, gab dem Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg. „Damit wir uns hier nicht wiedersehen müssen.“

Jetzt lesen

Der Besitz von Schreckschusswaffen ist grundsätzlich nicht verboten. Das Tragen von Schreckschusspistolen allerdings fällt unter das Waffengesetz und ist ohne Waffenschein verboten.

Schreckschusswaffen ohne das PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gelten als scharf und der Besitz ist nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte der 26-Jährige für seinen Verstoß gegen das Waffengesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können.