20-Jähriger verurteilt für Angriff und Körperverletzung Stadtlohner muss in Haft

20-Jähriger verurteilt für Angriff und Körperverletzung : Stadtlohner muss in Haft
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Kein Verhandlungstag ohne Überraschung. Im Landgerichts-Prozess gegen zwei Männer aus Stadtlohn lief es auch an diesem Mittwoch nicht wie geplant. Am Montag der Vorwoche hatte die 9. Große Strafkammer das Verfahren in der Hauptsache, einem Raubüberfall auf den Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft in Stadtlohn, abgetrennt. Nun musste sie den Prozess ein weiteres Mal splitten.

Denn der ältere der beiden Angeklagten erschien am Mittwoch (26.3.) nicht zur Urteilsverkündigung zu den verbliebenen Vorwürfen. Der 30-Jährige hatte sich zwei Tage vorher zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik begeben. Von dort kam ein Attest, wonach der Mann aktuell unpässlich sei.

Angeklagter könnte untertauchen

Das könne sich aber rasch wieder bessern. Er werde schon am 27. März entlassen. Deshalb will das Gericht das Urteil gegen ihn möglichst bald verkünden. Dafür sprach sich auch seine Verteidigerin aus. Sie befürchtete, dass ihr Mandant sonst untertauchen könnte. Also einigte man sich auf den 1. April als nächsten Termin.

Danach stand der 20-jährige Angeklagte wieder im Mittelpunkt. Für ihn ging es um einen tätlichen Angriff auf Polizeibeamte samt Beleidigungen und Körperverletzungen am 29. Februar 2024. Außerdem um die Beschädigung eines Getränkeautomaten zwei Wochen vorher sowie um Nötigung und Körperverletzung bei der gewaltsamen Wegnahme eines E-Bikes am 3. Mai 2024 in Stadtlohn.

Einheitsjugendstrafe verhängt

Für diese Taten verurteilte ihn die Kammer zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dabei bezog sie ein Urteil des Amtsgerichts Ahaus vom Dezember 2023 mit ein. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre gefordert, der Verteidiger um ein mildes Urteil gebeten.

Die Strafe sei moderat ausgefallen, so der Vorsitzende Richter, weil der junge Mann in allen Fällen unter erheblichem Alkohol- und Cannabis-Einfluss stand. Deshalb war seine Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt. Nach Jugendrecht habe man den Angeklagten beurteilt, weil er noch sehr unreif sei.

Eine Bewährung kam nicht mehr in Betracht. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit, die ein „eingeschliffenes“ kriminelles Verhalten des Angeklagten offenbare. Die Unterbringung zur Therapie in einer Drogenklinik lehnte das Gericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab.

So geht es nun am 1. April weiter mit dem Urteil gegen den 30-Jährigen wegen des Einbruchs am 11. März 2024 in einen K+K-Markt in Stadtlohn. Wesentlich interessanter dürfte aber die Fortsetzung des Raubprozesses sein. Dabei drohen den beiden Angeklagten wesentlich höhere Freiheitsstrafen. Vorausgesetzt, die Kammer kann ihnen den brutalen Überfall am 19. Februar 2024 auf einen Mann im Obdachlosenheim an der Klosterstraße in Stadtlohn nachweisen.

Dazu hat die Staatsanwältin einen DNA-Abgleich von Blutspuren an der Kleidung der Angeklagten mit der DNA des Opfers beantragt. Dafür muss der Geschädigte allerdings erst einmal gefunden werden.