AOK-Fazit Neues digitales Verfahren für zahnärztliche Leistungen ist ein Erfolg

Neues digitales Verfahren für zahnärztliche Leistungen eingeführt
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Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, für den erstellt die Zahnarztpraxis vor Beginn einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan (HKP). Das entsprechende Papierformular hat inzwischen ausgedient. Seit Jahresbeginn übermitteln die Zahnarztpraxen den HKP nur noch digital an die zuständige Krankenkasse. Allein bei der AOK NordWest in Westfalen-Lippe sind seitdem mehr als 16.000 elektronische Anträge eingegangen. Das entspricht einer Quote von weit mehr als 90 Prozent.

„Der Start des neuen ‚Elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte‘ (EBZ) ist gelungen. Alle Beteiligten sparen dadurch Zeit und Aufwand und erleben einen echten Mehrwert“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

Neuer elektronischer Heil- und Kostenplan

Mit dem neuen eHKP werden die Daten von der Zahnarztpraxis per Knopfdruck schnell und sicher digital an die Krankenkasse übermittelt. Die Genehmigung durch die Krankenkassen an die Zahnarztpraxis erfolgt ebenso auf diesem elektronischen Weg.

„Sowohl Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen profitieren von einer deutlich einfacheren und schnelleren Genehmigungsprozedur für Zahnersatz-, Kiefer- oder Parodontose-Behandlungen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und zeigt, dass wir bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens auch in diesem Bereich einen wichtigen Schritt vorangekommen sind“, so Ackermann.

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